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Doppelversicherung beim Auto
Wenn dasselbe Auto gegen dasselbe Risiko bei zwei Versicherern versichert ist, kann eine Mehrfachversicherung vorliegen. Du darfst dadurch nicht doppelt kassieren. Informiere die Versicherer unverzüglich und kläre, welcher Vertrag bestehen bleiben soll.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Wann zwei Verträge problematisch werden
§ 77 VVG verpflichtet dich, jedem Versicherer die andere Versicherung und die Versicherungssumme unverzüglich mitzuteilen. Nach § 78 VVG liegt Mehrfachversicherung vor, wenn dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr mehrfach versichert ist und die Summen oder möglichen Entschädigungen den Gesamtschaden übersteigen.
Die Versicherer haften im Innenverhältnis nach den gesetzlichen Regeln, du kannst insgesamt aber nicht mehr als den Schaden verlangen. § 79 VVG gibt dir bei einer unabsichtlich entstandenen Mehrfachversicherung eine Möglichkeit, den später geschlossenen Vertrag aufheben oder die Versicherungssumme und Prämie verhältnismäßig herabsetzen zu lassen.
Vergleiche bei zwei Policen deshalb Fahrzeug, versichertes Risiko, Beginn und Versicherungssumme. Zwei Verträge für verschiedene Fahrzeuge sind nicht schon deshalb eine Mehrfachversicherung. Entscheidend ist, ob dasselbe Interesse gegen dieselbe Gefahr mehrfach gedeckt ist und die möglichen Entschädigungen den Schaden übersteigen.
Die §§ 77 VVG, 78 VVG und 79 VVG regeln Mitteilung, Haftung und Beseitigung der Mehrfachversicherung. Sie sind keine Anleitung, einen Vertrag ohne Prüfung selbst zu beenden.
Beispiel mit zwei Jahresbeiträgen
Beispiel: Du schließt am 5. November 2026 versehentlich einen zweiten Haftpflichtvertrag für dasselbe Auto ab. Am 8. November teilst du beiden Versicherern den jeweils anderen Vertrag mit und verlangst eine schriftliche Klärung.
So klärst du die Mehrfachversicherung
- Vergleiche Versicherungsnummer, Fahrzeug, Risiko, Beginn und Versicherungssumme beider Verträge.
- Informiere beide Versicherer unverzüglich über den jeweils anderen Vertrag.
- Schreibe ausdrücklich, ob der zweite Vertrag versehentlich oder bewusst entstanden ist.
- Bitte um Bestätigung, welcher Vertrag aufgehoben oder angepasst wird.
- Stoppe keine Zahlung und widerrufe keine Einzugsermächtigung, bevor der Vertragsstatus geklärt ist.
Häufige Fragen
- Bekomme ich zwei Leistungen bei einem Schaden?
- Nein. § 78 VVG begrenzt die Leistung insgesamt auf den Betrag des Schadens. Die Versicherer teilen die Haftung nach den gesetzlichen Regeln untereinander auf.
- Kann ich den späteren Vertrag einfach kündigen?
- § 79 VVG enthält bei unabsichtlich entstandener Mehrfachversicherung ein eigenes Verfahren. Bitte verlange die Aufhebung oder Anpassung schriftlich und kläre den Zugang.
- Gilt das auch beim Versichererwechsel?
- Ja, eine Überschneidung kann entstehen, wenn der neue Vertrag beginnt, obwohl der alte noch läuft. Die Seite Kfz-Versicherung wechseln erklärt die Reihenfolge.
- Was ist bei einem Zweitwagen anders?
- Ein Zweitwagen ist ein anderes Fahrzeug und deshalb nicht schon wegen ähnlicher Halterdaten eine Doppelversicherung. Die Einstufung steht auf Zweitwagen versichern.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 77 VVG; § 78 VVG; § 79 VVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Neues Auto und alte Versicherung, Beitrag nach dem Autoverkauf zurück und Kündigungsfrist: ein bis drei Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem CosmosDirekt Basis und SF-Klasse falsch eingestuft relevant.