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Kfz-Versicherung wechseln: erst der neue Vertrag, dann die Kündigung
Für den Wechsel zum 1. Januar schließt du zuerst den neuen Vertrag mit Beginn 1. Januar ab. Danach muss die Kündigung bis 30. November beim alten Versicherer sein. Deine Schadenfreiheitsklasse nimmst du mit.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Den letzten Zugangstag berechnest du mit der Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung aus deiner Police.
Die Reihenfolge
- Ende und Frist prüfen. Auf der Police stehen das Ende des Versicherungsjahres und die Kündigungsfrist. Abweichende Daten rechnest du mit dem Rechner aus.
- Neuen Vertrag abschließen. Er beginnt am Tag nach dem Ende des alten Vertrags, meist am 1. Januar. Du brauchst den Fahrzeugschein, das Datum deines Führerscheins und die letzte Beitragsrechnung. Auf der Rechnung steht deine SF-Klasse.
- Kündigen. Du kündigst selbst oder lässt den neuen Versicherer kündigen, wenn er das anbietet. So oder so muss die Kündigung rechtzeitig ankommen.
- Bestätigung aufheben. Lass dir den Eingang und das Vertragsende bestätigen. Wenn bis Mitte Dezember nichts kommt, frag nach.
Wechseln, kündigen oder bleiben?
Wähle deinen Anlass. Der Finder trennt den normalen Wechsel von Beitragserhöhung, Schaden und Fahrzeugwechsel. Er ersetzt nicht den Blick in deine Police.
Der Baustein wird geladen.
Im Login unter Mein Account kündigst du die Allianz Direct, Brief, Fax und E-Mail sind dafür nach deren Angabe nicht nötig.
Wer kündigt?
Viele Versicherer und Vergleichsportale schicken die Kündigung für dich. Das ist bequem, verschiebt aber keine Frist. Kündigt der Service erst am 30. November und kommt die Nachricht am 1. Dezember an, ist es zu spät. In den letzten Tagen vor dem Stichtag kündigst du besser selbst. Eine Vorlage liegt bereit.
Was mit der SF-Klasse passiert
Deine schadenfreien Jahre gehören dir. Der neue Versicherer fragt beim alten nach, welche SF-Klasse du hast und ob es im laufenden Jahr einen Schaden gab. Stimmt deine Angabe nicht, korrigiert er den Beitrag später. Gib deshalb die Klasse von der letzten Rechnung an.
Eine Sondereinstufung beim Zweitwagen kann anders behandelt werden als tatsächlich erfahrene Jahre. Prüfe deshalb vor der Kündigung, was der neue Versicherer übernimmt: SF-Klasse mitnehmen und Zweitwagen versichern oder kündigen.
Keine Lücke entstehen lassen
Nach § 51 FZV kann der Versicherer der Zulassungsbehörde anzeigen, dass die Haftpflicht nicht oder nicht mehr besteht.
Bleibt das Auto zugelassen, muss ab dem 1. Januar eine Haftpflicht bestehen. Fehlt sie, darf der Versicherer das der Zulassungsbehörde melden. Die Behörde kann das Auto dann außer Betrieb setzen. Wer ohne Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Versicherungsjahr und Frist liest du zuerst in der Police, bevor du die Allianz zum 1. Januar verlässt.
Zur Zulassungsstelle musst du für den Wechsel nicht. Der neue Versicherer meldet sich elektronisch bei der Behörde.
§ 51 FZV: Anzeige des Versicherers, wenn keine Haftpflicht mehr besteht. § 6 PflVG: Strafbarkeit ohne Versicherungsschutz.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Dezember 2026. Am 12. Januar 2027 ab. Am selben Tag kündigst du per E-Mail beim alten Versicherer und bekommst am 13. November die Bestätigung. Der Übergang zum 1. Januar ist lückenlos, die SF-Klasse fragt der neue Versicherer selbst ab.
Wenn der 30. November vorbei ist
Dann ist der normale Wechsel zum 1. Januar meist nicht mehr möglich. Es bleiben Sonderrechte, etwa nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden. Stichtag verpasst fasst diese Fälle zusammen.
Kaufst du zusätzlich ein neues Fahrzeug, trenne den alten Verkauf vom neuen Versicherungsvertrag. Neues Auto und alte Versicherung zeigt die Schritte.
Häufige Fragen
- Kann ich zu einem anderen Datum wechseln?
- Ja, wenn dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag endet oder ein Sonderrecht greift. Der neue Vertrag beginnt dann am Tag nach dem Ende des alten.
- Brauche ich eine eVB-Nummer?
- Die elektronische Versicherungsbestätigung brauchst du vor allem bei einer Zulassung, zum Beispiel für ein neues Auto. Beim reinen Wechsel für dasselbe Auto erledigt der neue Versicherer die Meldung. Die Fälle für eine eVB erklärt eVB-Nummer beantragen.
- Ich hatte dieses Jahr einen Unfall. Ändert das etwas?
- Der Schaden zählt im nächsten Jahr bei der SF-Klasse, auch beim neuen Versicherer. Nach einem regulierten Schaden hast du außerdem ein eigenes Kündigungsrecht: Kündigen nach einem Schaden.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
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