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Kfz-Versicherung nicht bezahlt
Eine unbezahlte Folgeprämie beendet den Kfz-Vertrag nicht sofort. Der Versicherer muss dir zunächst in Textform eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Erst wenn du danach weiter im Zahlungsverzug bist, können Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung eintreten. Fehlt anschließend die Haftpflichtversicherung, muss das Auto unverzüglich außer Betrieb gesetzt werden.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Mechanik: Mahnung, Frist und Kündigung
Diese Seite gilt für Kfz-Verträge in Deutschland und für eine Folgeprämie, also einen Beitrag nach dem ersten Beitrag. Nach § 38 VVG darf der Versicherer bei einer verspäteten Folgeprämie eine Zahlungsfrist in Textform bestimmen. Die Frist muss mindestens zwei Wochen betragen. In dem Schreiben müssen die offenen Prämien, Zinsen und Kosten einzeln beziffert sein. Es muss außerdem erklären, welche Folgen der Fristablauf hat.
Bleibt die Zahlung aus und tritt der Versicherungsfall erst nach dem Fristablauf ein, muss der Versicherer nach § 38 Absatz 2 VVG nicht leisten, wenn du bei Eintritt noch mit der Zahlung in Verzug bist. Nach dem Fristablauf darf er den Vertrag ohne weitere Kündigungsfrist kündigen. Verbindet er die Kündigung schon mit der Zahlungsfrist, muss er ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
Wenn nicht du den Beitrag schuldig bleibst, sondern der Versicherer dir kündigt, ist das ein anderer Ablauf. Die möglichen Folgen einer solchen Kündigung ordnet Versicherer kündigt Kfz-Vertrag ein.
Eine Zahlung kann die Kündigung unter Umständen noch unwirksam machen. Leistest du innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, bei einer verbundenen Erklärung, innerhalb eines Monats nach Fristablauf, wird die Kündigung nach § 38 Absatz 3 VVG unwirksam. Das ändert aber nichts an der Leistungsfreiheit für einen Versicherungsfall, der während des Zahlungsverzugs nach Fristablauf eingetreten ist. Verlass dich deshalb nicht darauf, später nachzahlen zu können.
Wann die Zulassungsbehörde eingeschaltet wird
Die Pflicht zur Kfz-Haftpflicht steht in § 1 PflVG. Ein Fahrzeug ohne diese Haftpflicht darf nach § 6 PflVG nicht gebraucht werden. Das betrifft nicht nur einen Unfall. Schon die Fahrt zur Arbeit oder zum Einkauf wäre bei fehlendem Haftpflichtschutz verboten.
Nach § 51 FZV kann der Versicherer der Zulassungsbehörde anzeigen, dass die Haftpflicht nicht oder nicht mehr besteht. Besteht für ein zugelassenes Fahrzeug keine Pflichtversicherung, muss der Halter es unverzüglich außer Betrieb setzen lassen. Erfährt die Behörde davon, muss sie das Fahrzeug unverzüglich außer Betrieb setzen. Eine einzelne Zahlungserinnerung beweist noch nicht, dass dieser Zustand eingetreten ist. Entscheidend ist, ob der Haftpflichtvertrag noch besteht.
Beispiel: Am 10. November 2026 erhältst du ein Schreiben nach § 38 VVG. Darin stehen die offene Folgeprämie, die Kosten und eine Zahlungsfrist bis zum 24. November 2026. Du überweist am 23. November und hebst den Zahlungsbeleg auf. Kommt das Geld nicht rechtzeitig an, fragst du nach dem Eingang und lässt dir den Fortbestand des Haftpflichtschutzes bestätigen. Fährst du nach einem wirksamen Ende der Haftpflicht weiter, riskierst du den Versicherungsschutz und eine behördliche Außerbetriebsetzung.
So gehst du vor
- Prüfe, ob das Schreiben eine Folgeprämie, den genauen Rückstand und eine Frist von mindestens zwei Wochen nennt.
- Überweise den offenen Betrag so, dass er innerhalb der Frist beim Versicherer eingeht, und sichere den Zahlungsbeleg.
- Bitte um eine schriftliche Bestätigung, dass Vertrag und Haftpflichtschutz fortbestehen.
- Wenn du nicht vollständig zahlen kannst, nimm vor dem Fristablauf Kontakt zum Versicherer auf und vereinbare nichts nur telefonisch.
- Fahr nicht mit dem Auto, sobald dir der Versicherer das Ende der Haftpflicht mitteilt. Kläre dann sofort die neue Versicherung oder die Außerbetriebsetzung.
Häufige Fragen
- Wird das Auto nach jeder Mahnung stillgelegt?
- Nein. Die Mahnung und die behördliche Außerbetriebsetzung sind verschiedene Schritte. Maßgeblich ist, ob die gesetzlich erforderliche Haftpflicht noch besteht und ob der Versicherer dies der Zulassungsbehörde angezeigt hat.
- Was passiert bei einem Unfall nach der Zahlungsfrist?
- Bei einer Folgeprämie kann der Versicherer nach § 38 VVG leistungsfrei sein, wenn der Versicherungsfall nach Fristablauf eintritt und du noch im Zahlungsverzug bist. Prüfe das konkrete Schreiben und die Bedingungen.
- Kann ich nach der Kündigung noch nachzahlen?
- Eine Zahlung innerhalb eines Monats kann die Kündigung unter den Voraussetzungen des § 38 Absatz 3 VVG unwirksam machen. Für einen Schaden während des Zahlungsverzugs bleibt die Leistungsfreiheit nach Absatz 2 bestehen.
- Gilt das auch für die Kaskoversicherung?
- § 38 VVG betrifft die Folgeprämie des Versicherungsvertrags. Für die Folgen musst du unterscheiden, ob Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder mehrere selbstständige Verträge betroffen sind.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 38 VVG; § 51 FZV; § 1 PflVG; § 6 PflVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigungsfrist: ein bis drei Monate, Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge und Musterbriefe zum Kopieren relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Fiktive Abrechnung in der Kasko und Vollkasko in Teilkasko wechseln relevant.