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Versicherer kündigt den Kfz-Vertrag
Kündigt dein Versicherer, prüfe zuerst den Grund, den Zugang und das genannte Vertragsende. Nach einem Schaden wird die Kündigung nach dem GDV-Muster einen Monat nach Zugang wirksam. Für andere Gründe gelten eigene Regeln. Kläre den neuen Haftpflichtschutz, bevor der alte endet.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Der Grund entscheidet über die Frist
Eine Kündigung zum Ablauf des Versicherungsjahres muss dir nach den GDV-Musterbedingungen spätestens einen Monat vor Ablauf zugehen. Nach einem Schaden muss der Versicherer innerhalb eines Monats nach dem Abschluss der Entschädigungsverhandlungen oder nach der Anerkennung beziehungsweise Ablehnung in der Haftpflicht kündigen. Diese Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei dir wirksam.
Bei einer ausstehenden Folgeprämie oder einer Pflichtverletzung können die Bedingungen eine sofortige Kündigung vorsehen. Prüfe deshalb den konkreten Kündigungsgrund im Schreiben und vergleiche ihn mit deiner Police. Nach einem regulierten Schaden ordnet Kündigen nach einem Schaden dein eigenes Kündigungsrecht ein.
§ 92 VVG regelt die Kündigung nach einem Schaden in der Kaskoversicherung. § 111 VVG regelt sie in der Kfz-Haftpflicht. Die GDV-AKB 2015 ordnen die Kündigungsgründe des Versicherers in G.3.
Was du nach dem Schreiben prüfst
Halte fest, wann die Kündigung zugegangen ist und ob sie Haftpflicht, Kasko oder weitere Bausteine betrifft. Kfz-Haftpflicht und Kasko können rechtlich selbstständige Verträge sein. Eine Kündigung nur eines Vertrags muss deshalb nicht automatisch alle anderen Verträge beenden. Entscheidend sind deine Bedingungen und der Wortlaut des Schreibens.
Für die Zeit nach dem Vertragsende brauchst du bei einem zugelassenen Fahrzeug eine neue Kfz-Haftpflicht. Ohne Haftpflicht darfst du das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen benutzen. Die allgemeine Pflicht zur Haftpflicht steht in § 1 PflVG.
Beispiel: Nach einem regulierten Schaden geht dir die Kündigung am 10. Oktober 2026 zu. Im Schreiben steht ein Ende zum 10. November 2026. Du prüfst das Schreiben, schließt den neuen Haftpflichtschutz vor dem 10. November ab und bewahrst die Bestätigung auf.
So gehst du vor
- Notiere den Zugangstag und den im Schreiben genannten Kündigungsgrund.
- Prüfe, ob die Kündigung Haftpflicht, Kasko oder nur einen Zusatzbaustein betrifft.
- Vergleiche Grund, Frist und Vertragsende mit deiner Police und den Bedingungen.
- Schließe rechtzeitig eine neue Kfz-Haftpflicht ab, wenn das Auto zugelassen bleibt.
- Bitte bei Unklarheiten um eine Erklärung in Textform und bewahre alle Schreiben auf.
Häufige Fragen
- Kann der Versicherer nach einem Schaden kündigen?
- Ja. In der Kasko und in der Kfz-Haftpflicht gelten dafür die jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Regeln. Nach dem GDV-Muster wird die Kündigung des Versicherers einen Monat nach Zugang wirksam.
- Endet der Vertrag sofort mit dem Brief?
- Nicht automatisch. Das Ende hängt vom Kündigungsgrund und den Bedingungen ab. Bei der Kündigung nach einem Schaden nennt das GDV-Muster einen Monat ab Zugang.
- Kann ich gegen die Kündigung etwas tun?
- Prüfe zuerst Grund, Zugang und Frist. Bitte den Versicherer um eine Begründung oder Korrektur, wenn Angaben nicht zu deiner Police passen. Eine automatische Fortsetzung folgt daraus nicht.
- Was passiert mit meinem Auto?
- Bleibt es zugelassen, brauchst du ab dem Vertragsende Haftpflichtschutz. Ohne neuen Schutz darfst du es nicht auf öffentlichen Straßen fahren. Bei einer Lücke kann die Zulassungsbehörde eingeschaltet werden.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 92 VVG; § 111 VVG; § 1 PflVG; § 6 PflVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
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Für deinen Fall sind außerdem Lippische kündigen relevant.