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Kfz-Versicherung kündigen, wenn der Beitrag steigt
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Briefs kündigen. Das gilt auch, wenn die Erhöhung aus einer neuen Typ- oder Regionalklasse kommt und der Brief erst im Dezember eintrifft. Der Vertrag endet dann frühestens an dem Tag, an dem der höhere Beitrag gelten soll.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Wann das Sonderrecht gilt
Prüfe, ob sich der Versicherungsschutz geändert hat oder nur die Prämie steigt.
Das Recht greift, wenn der Versicherer den Beitrag aufgrund seiner Anpassungsklausel erhöht und der Versicherungsschutz gleich bleibt. Nach den Musterbedingungen der Versicherer zählen dazu drei Fälle:
- Der Tarif wird allgemein teurer.
- Dein Automodell kommt in eine höhere Typklasse.
- Deine Region kommt in eine höhere Regionalklasse.
Typ- und Regionalklassen berechnet ein unabhängiger Treuhänder jedes Jahr neu. Die neue Klasse gilt ab dem nächsten Versicherungsjahr. Deshalb steht die Erhöhung oft erst in der Beitragsrechnung, die im November oder Dezember kommt.
Ändern sich Tarif, Typklasse und Regionalklasse gleichzeitig, zählt die Summe. Steigt der Beitrag unter dem Strich, kannst du kündigen.
§ 40 VVG: Kündigung innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung, frühestens zum Zeitpunkt der Erhöhung. Der Versicherer muss auf das Kündigungsrecht hinweisen und die Erhöhung spätestens einen Monat vorher mitteilen.
AKB 2015 des GDV, G.2.7 und J.1 bis J.4
Wenn der Brief nach dem 30. November kommt
Der 30. November ist der Stichtag für die normale Kündigung zum 31. Dezember. Für die Beitragserhöhung zählt er nicht. Die Monatsfrist beginnt an dem Tag, an dem der Brief bei dir ankommt. Wer am 8. Dezember eine teurere Rechnung bekommt, kann also bis in den Januar hinein kündigen.
Kommt die Mitteilung später als einen Monat vor der Erhöhung, hat der Versicherer seine eigene Frist verpasst. Dein Kündigungsrecht bleibt davon unberührt. Kündige trotzdem innerhalb eines Monats ab Zugang und nenn das Datum, an dem der Brief kam.
Beispiel: Am 28. Oktober 2026 kommt der Brief. Der Beitrag steigt zum 1. Januar 2027, der Schutz bleibt gleich. Du kannst bis 28. November 2026 kündigen. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2026, der neue Vertrag beginnt am 1. Januar.
Beispiel: Du bekommst am Dienstag, 8. Dezember 2026 deine Rechnung. Dein Kombi ist in eine höhere Typklasse gerutscht. Du kannst bis Freitag, 8. Januar 2027 kündigen. Geht die Kündigung noch im Dezember ein, endet der alte Vertrag mit Ablauf des 31. Dezember.
Wann es nicht gilt
Steigt der Beitrag, weil du nach einem eigenen Unfall in eine schlechtere SF-Klasse kommst, ist das keine Beitragsanpassung. Dann bleibt dir die normale Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres. Für den Unfall selbst gibt es ein eigenes Recht: Kündigen nach einem Schaden.
Hebt der Gesetzgeber die Mindestversicherungssummen an, darf der Versicherer nach J.5 der Musterbedingungen den Haftpflichtbeitrag erhöhen; heute liegt die Mindestversicherungssumme für Sachschäden bei 1 300 000 Euro je Schadensfall.
Für die Zeit nach dem 30. November findest du die Übersicht der Anlässe unter Kfz-Versicherung Sonderkündigung und die konkrete Rechnung unter Sonderkündigung berechnen.
Auch Änderungen, die von dir ausgehen, öffnen kein Sonderrecht. Dazu gehören ein Umzug in eine teurere Regionalklasse, eine höhere Jahresfahrleistung oder ein junger Fahrer, der neu eingetragen wird. Der Beitrag passt sich dann an, meist ab dem Tag der Änderung. Bei mehr gefahrenen Kilometern gilt er nach den Musterbedingungen sogar rückwirkend ab Beginn des Versicherungsjahres.
Eine Ausnahme betrifft die Nutzung des Autos. Ändert sich die Verwendung, zum Beispiel vom privaten zum gewerblichen Gebrauch, und steigt der Beitrag dadurch um mehr als 10 Prozent, darfst du innerhalb eines Monats nach der Mitteilung kündigen.
Grundlage: AKB 2015 des GDV, K.1 bis K.3 (eigene Umstände) und G.2.8 mit K.5 (Verwendung).
So prüfst du die Rechnung
- Leg die neue und die letzte Beitragsrechnung nebeneinander.
- Vergleich die SF-Klasse. Ist sie schlechter geworden, liegt der Grund bei einem Schaden.
- Vergleich Typklasse und Regionalklasse für Haftpflicht und Kasko. Eine höhere Zahl bedeutet meist einen höheren Beitrag.
- Steigt der Beitrag, obwohl SF-Klasse und deine Angaben gleich geblieben sind, hast du das Sonderrecht.
So gehst du vor
- Notiere das Datum, an dem der Brief bei dir angekommen ist, und heb den Umschlag auf.
- Schließ einen neuen Vertrag ab, der am Tag der Erhöhung beginnt. Der neue Versicherer meldet die eVB an die Zulassungsstelle.
- Kündige mit der Vorlage für die Beitragserhöhung und nenn darin das Datum des Briefs.
- Schick die Kündigung per E-Mail oder über das Formular des Versicherers und bitte um eine Bestätigung mit Enddatum.
Häufige Fragen
- Wie viel muss der Beitrag steigen?
- Jede Erhöhung durch Tarif, Typklasse oder Regionalklasse reicht. Eine Mindesthöhe gibt es dafür nicht.
- Der Hinweis auf das Kündigungsrecht fehlt im Brief. Was gilt?
- Der Versicherer muss darauf hinweisen. Fehlt der Hinweis, kündige trotzdem innerhalb eines Monats und erwähne den fehlenden Hinweis in deinem Schreiben.
- Kannst du bei einer Beitragserhöhung nur die Kasko kündigen?
- In den Musterbedingungen sind Haftpflicht und Kasko eigene Verträge. Hast du bei einem davon einen Kündigungsgrund, darfst du die gesamte Kfz-Versicherung für das Auto kündigen. Prüf die Klausel zur Kündigung einzelner Versicherungsarten in deinen Bedingungen.
- Mein Versicherungsjahr beginnt nicht am 1. Januar. Gilt das trotzdem?
- Ja. Die neue Typ- oder Regionalklasse greift dann zu deinem Versicherungsjahr, und die Monatsfrist läuft ab dem Brief, der dir das mitteilt.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
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