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Mindestversicherungssumme in der Kfz-Haftpflicht
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme steht in der Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz. Je Schadensfall sind es siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden, 1 300 000 Euro für Sachschäden und 50 000 Euro für reine Vermögensschäden. Deine Police darf mehr vorsehen, aber nicht weniger.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was die Anlage zum PflVG festlegt
§ 4 Absatz 2 PflVG verweist für die Mindesthöhen direkt auf die Anlage. Dort gilt die Summe für Kraftfahrzeuge einschließlich der Anhänger, und zwar je Schadensfall. Personenschäden, Sachschäden und reine Vermögensschäden haben jeweils einen eigenen Topf. Ein reiner Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängt.
Für Fahrzeuge, die Personen befördern und mehr als neun Plätze ohne den Fahrersitz haben, erhöhen sich die Beträge. Ab dem 10. Platz kommen je Platz 50 000 Euro für Personenschäden und 500 Euro für reine Vermögensschäden dazu. Ab dem 81. Platz sind es je weiterer Platz 25 000 Euro und 250 Euro. Zu welcher Gruppe ein Fahrzeug gehört, richtet sich nach der Eintragung im Fahrzeug- oder Anhängerbrief.
Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG: Mindestversicherungssummen je Schadensfall. § 4 PflVG: Verweis auf die Anlage und die mitversicherten Personen. § 117 Abs. 3 VVG: Leistung nur im Rahmen der Mindestsumme, wenn der Versicherer gegenüber dir leistungsfrei ist.
Stand 6. November 2026
Warum die Summe im Versicherungsschein zählt
Die Musterbedingungen des GDV beschränken die Zahlung für ein Schadenereignis auf die vereinbarten Versicherungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (AKB A.1.3.1). Die Höhe liest du im Versicherungsschein ab. Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden mit derselben Ursache gelten dort als ein einziges Schadenereignis.
Reichen die Summen nicht, verweisen die AKB auf das Versicherungsvertragsgesetz und die Kfz-Pflichtversicherungsverordnung. Für einen nicht vollständig befriedigten Anspruch musst du dann nach A.1.3.3 selbst einstehen. Die gesetzliche Mindestsumme ist also eine Untergrenze und keine Garantie, dass jeder Schaden abgedeckt ist.
Die Mindestsumme spielt auch dort eine Rolle, wo der Versicherer dir gegenüber gar nicht zahlen müsste. Nach § 117 Absatz 3 VVG haftet er dem Geschädigten dann nur im Rahmen der vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme. Das betrifft etwa den Monat nach der Anzeige an die Zulassungsbehörde, in dem die Nachhaftung der Kfz-Haftpflicht nach § 117 Absatz 2 VVG noch läuft.
Beispiel: Dein Versicherungsschein nennt für Sachschäden genau die Mindestsumme von 1 300 000 Euro. Am 14. März 2027 verursachst du einen Unfall, bei dem fremde Sachen im Wert von 1 450 000 Euro beschädigt werden. Der Versicherer zahlt bis 1 300 000 Euro. Für die restlichen 150 000 Euro musst du nach A.1.3.3 der Musterbedingungen selbst einstehen. Steht im Schein eine höhere Summe, verschiebt sich diese Grenze.
So prüfst du deine Deckungssumme
- Den aktuellen Versicherungsschein heraussuchen, nicht den Antrag.
- Die Summen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden einzeln notieren.
- Jede Summe mit dem Wert aus der Anlage zum PflVG vergleichen.
- Bei Bus oder Kleinbus mit mehr als neun Plätzen die Platzzahl im Fahrzeugbrief prüfen.
- Vor einem Wechsel die Summen im neuen Angebot mit denselben drei Werten abgleichen.
Häufige Fragen
- Gilt die Mindestsumme pro Jahr oder pro Unfall?
- Die Anlage zum PflVG nennt die Beträge je Schadensfall. Ein zweiter Unfall im selben Jahr hat wieder die volle Summe.
- Gilt dieselbe Summe für meinen Anhänger?
- Die Anlage nennt Kraftfahrzeuge einschließlich der Anhänger. Für Schäden durch den Anhänger außerhalb des Betriebs des Zugfahrzeugs und für Insassen des Anhängers verweist Nummer 3 der Anlage auf dieselben Beträge.
- Wer ist über die Mindestsumme mitversichert?
- § 4 Absatz 3 PflVG nennt mindestens Halter, Eigentümer und Fahrer sowie weitere Personen wie bestimmte Beifahrer im Arbeitsverhältnis.
- Muss ich eine höhere Summe nehmen?
- Das Gesetz verlangt nur die Mindestsummen. Ob du mehr vereinbarst, entscheidest du mit deinem Versicherer. Wir geben dazu keine Empfehlung.
Im Ausland weist die Internationale Versicherungskarte diese Haftpflicht nach, bei der HUK-COBURG mit einer Gültigkeit von höchstens fünf Jahren.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: Anlage zum Pflichtversicherungsgesetz; § 4 PflVG; § 117 VVG; GDV, AKB 2015, A.1.3; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Schaden abgelehnt, Kündigungsfrist: ein bis drei Monate und Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Grüne Karte beantragen und WGV kündigen relevant.