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Kfz-Versicherung lehnt den Schaden ab
Lehnt die Kfz-Haftpflicht des Unfallgegners deinen Schaden ab, muss sie das begründen. § 3a PflVG verlangt spätestens drei Monate nach Eingang deines Antrags entweder ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort. Eine Ablehnung ohne Gründe erfüllt diese Pflicht nicht.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Dein direkter Anspruch gegen den Versicherer
Als Geschädigter musst du dich nicht an den Fahrer halten. § 115 Absatz 1 VVG gibt dir bei einer Pflichtversicherung nach dem PflVG einen eigenen Anspruch gegen dessen Kfz-Haftpflicht. Versicherer und Unfallverursacher haften dabei als Gesamtschuldner. Der Versicherer zahlt den Schadensersatz in Geld.
Ab dem Zugang deines Antrags läuft die Frist aus § 3a Absatz 1 PflVG. Ist die Eintrittspflicht unstreitig und der Schaden beziffert, muss der Versicherer unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, ein mit Gründen versehenes Angebot vorlegen. Bestreitet er seine Pflicht, ist sie unklar oder ist der Schaden nicht vollständig beziffert, schuldet er in derselben Frist eine mit Gründen versehene Antwort auf deine Darlegungen.
Kommt das Angebot nicht binnen drei Monaten, ist dein Anspruch nach § 3a Absatz 2 PflVG zu verzinsen. Das Gesetz verweist dafür auf den Zinssatz aus § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Weitergehende Ansprüche bleiben bestehen.
§ 3a PflVG: begründetes Angebot oder begründete Antwort binnen drei Monaten, sonst Zinsen. § 115 VVG: Direktanspruch gegen den Kfz-Haftpflichtversicherer und Hemmung der Verjährung.
Stand 6. November 2026
Verjährung nach der Ablehnung
Hast du deinen Anspruch beim Versicherer angemeldet, ist die Verjährung nach § 115 Absatz 2 VVG gehemmt, bis dir seine Entscheidung in Textform zugeht. Eine Ablehnung per Brief oder E-Mail beendet diese Hemmung also. Danach läuft die Verjährung weiter, spätestens endet sie zehn Jahre nach dem Schaden. Notiere deshalb das Datum, an dem die schriftliche Ablehnung bei dir angekommen ist.
Lehnt dagegen dein eigener Kfz-Haftpflichtversicherer zu Unrecht ab, für einen Schaden, den du verursacht hast, hast du ein eigenes Kündigungsrecht. Nach den Musterbedingungen des GDV muss die Kündigung dann innerhalb eines Monats nach der Ablehnung zugehen (AKB G.2.3). Wie diese Monatsfrist nach dem abgeschlossenen Schaden zu rechnen ist, zeigt die Seite Kündigung nach einem Schaden.
Beispiel: Du meldest deinen Blechschaden mit Gutachten am 2. Februar 2027 bei der gegnerischen Kfz-Haftpflicht an. Spätestens am 2. Mai 2027 muss eine begründete Antwort oder ein begründetes Angebot vorliegen. Am 20. April 2027 kommt eine E-Mail mit dem Satz, man komme für den Schaden nicht auf, ohne Begründung. Du antwortest, verweist auf § 3a PflVG und bittest um die Gründe.
So reagierst du auf die Ablehnung
- Das Datum notieren, an dem dein Antrag beim Versicherer einging, und die drei Monate ausrechnen.
- Prüfen, ob die Ablehnung Gründe nennt, und welche deiner Angaben sie bestreitet.
- Fehlende Unterlagen wie Gutachten, Fotos oder Rechnung nachreichen und den Betrag beziffern.
- Schriftlich um eine mit Gründen versehene Antwort nach § 3a PflVG bitten.
- Das Zugangsdatum der Ablehnung in Textform aufheben, es zählt für die Verjährung.
- Bei offenem Streit über die Haftung rechtlichen Rat einholen, bevor die Verjährung droht.
Häufige Fragen
- Darf der Versicherer einfach schweigen?
- Nein. § 3a PflVG verlangt innerhalb von drei Monaten ein begründetes Angebot oder eine begründete Antwort.
- Wann beginnen die drei Monate?
- Mit dem Zugang deines Antrags beim Versicherer oder seinem Schadenregulierungsbeauftragten, nicht mit dem Unfalltag.
- Bekomme ich Zinsen, wenn es länger dauert?
- Wird das Angebot bei unstreitiger Pflicht und beziffertem Schaden nicht binnen drei Monaten vorgelegt, ist dein Anspruch nach § 3a Absatz 2 PflVG zu verzinsen.
- Zahlt der Versicherer auch, wenn der Fahrer keinen Schutz mehr hatte?
- § 115 Absatz 1 VVG verweist in diesem Fall auf § 117 VVG. Der Versicherer zahlt dann nur im Rahmen der Mindestversicherungssumme.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 3a PflVG; § 115 VVG; § 117 VVG; GDV, AKB 2015, G.2.3; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mindestversicherungssumme Kfz, Nachhaftung Kfz-Versicherung und Kündigungsfrist: ein bis drei Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem HUK Classic relevant.