kfzstichtag

Start / Gewerbliche Nutzung und Kfz-Versicherung

Gewerbliche Nutzung und Kfz-Versicherung

Dein Fahrzeug darf nach den GDV-Musterbedingungen nur zu dem Zweck verwendet werden, der im Versicherungsvertrag steht. Ändert sich die Art oder Verwendung, musst du das anzeigen. Der Versicherer kann den Vertrag nach den Bedingungen kündigen oder den Beitrag anpassen.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Private Police und andere Verwendung

D.1.1.1 der Muster-AKB bindet die Nutzung an den im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck. K.5 verlangt eine Anzeige, wenn sich die im Versicherungsschein ausgewiesene Art oder Verwendung ändert. Danach kann der Versicherer nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen.

Der Anhang 6 der Musterbedingungen unterscheidet unter anderem Pkw, Mietwagen, Taxen, Selbstfahrervermietfahrzeuge, Werkverkehr und gewerblichen Güterverkehr. Diese Begriffe beschreiben dort Fahrzeugarten und Verwendungen. Aus ihnen folgt nicht, dass jede Fahrt zur Arbeit oder jede einzelne App automatisch eine Änderung ist. Maßgeblich bleibt, was in deiner Police ausgewiesen ist.

Was bei einer Änderung passieren kann

Nach G.3.6 kann der Versicherer bei einer Änderung der Art oder Verwendung mit sofortiger Wirkung kündigen. Wenn du nachweist, dass die Änderung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig war, wird die Kündigung nach Ablauf eines Monats ab Zugang bei dir wirksam.

Erhöht der Versicherer den Beitrag wegen der Änderung um mehr als 10 Prozent, kannst du nach G.2.8 innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung ohne Frist kündigen. Die Seite Beitragserhöhung erklärt dieses Kundenrecht bereits allgemein.

Bei einer verletzten Obliegenheit oder Gefahrerhöhung begrenzt § 5 Abs. 3 KfzPflVV die Leistungsfreiheit gegenüber Versicherungsnehmer und mitversicherten Personen auf höchstens je 5.000 Euro. Das ist keine Tarifhöhe und kein Beitrag.

Beispiel: Am 7. November 2026 stellst du fest, dass die tatsächliche Nutzung nicht mehr zur Angabe in deiner Police passt. Du meldest die Änderung sofort und prüfst, ob die Erhöhung mehr als 10 Prozent beträgt. Die 5.000 Euro aus § 5 KfzPflVV sind davon getrennt und keine Beitragsrechnung.

So meldest du die Nutzung

  1. Lies in Versicherungsschein und Bedingungen nach, welche Art und Verwendung eingetragen ist.
  2. Beschreibe dem Versicherer sachlich, was sich seit wann geändert hat.
  3. Bitte um eine schriftliche Einordnung und eine neue Beitragsberechnung.
  4. Prüfe die neue Police auf Art, Verwendung, Fahrerkreis und Beitrag.
  5. Wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt, notiere den Zugangstag der Mitteilung und prüfe das Monatsrecht.

Eine Piaggio Ape 50 mit 50 cm³ und laut Hersteller 38 km/h ist nach § 2 Nummer 11 FZV ein dreirädriges Kleinkraftrad und fährt auch im Betrieb mit Versicherungskennzeichen statt mit Zulassung: Piaggio Ape versichern.

Häufige Fragen

Ist der Arbeitsweg schon gewerbliche Nutzung?
Die Musterbedingungen legen für den Arbeitsweg keine pauschale Einordnung fest. Die Bedingungen knüpfen an die eingetragene Art oder Verwendung an. Prüfe deine Police.
Was muss ich dem Versicherer melden?
Eine Änderung der im Versicherungsschein ausgewiesenen Art oder Verwendung. Nenne, was sich geändert hat und seit wann.
Darf der Versicherer sofort kündigen?
G.3.6 sieht eine Kündigung mit sofortiger Wirkung vor. Für den dort genannten Nachweis, dass du weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hast, beschreibt die Klausel eine Wirkung nach einem Monat Zugang.
Ist die 5.000-Euro-Grenze mein neuer Beitrag?
Nein. § 5 Abs. 3 KfzPflVV nennt sie als Höchstbetrag der Leistungsfreiheit in bestimmten Fällen. Sie ist keine Prämie.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015, D.1.1.1, G.2.8, G.3.6, K.5 und Anhang 6; § 5 Abs. 3 KfzPflVV; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.