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Kfz-Versicherung Sonderkündigung: diese Fristen gelten
Nach dem 30. November kannst du aus bestimmten Gründen trotzdem kündigen. Die wichtigsten Fälle sind eine Beitragserhöhung, ein abgeschlossener Schaden und der Verkauf des Fahrzeugs. Entscheidend ist das Datum des Zugangs oder des Ereignisses, nicht der normale Stichtag.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Die Frist zuerst berechnen
DEVK schreibt zur Kündigungsfrist: „Läuft Ihr Versicherungsvertrag bis zum 31. Dezember, dann ist der Stichtag für den Wechsel der Autoversicherung der 30. November.“ Bei DEVK prüfst du den konkreten Zugangstermin in deiner Police.
Nutze den Rechner für das Datum, an dem die Beitragsmitteilung zugegangen ist, der Schaden abgeschlossen wurde oder du das Fahrzeug gekauft hast. Er zeigt den letzten Tag für die Erklärung. Die Prüfung, ob dein konkreter Vertrag den Anlass erfüllt, bleibt bei dir.
Sonderkündigung berechnen
Der Rechner läuft in deinem Browser und speichert nichts. Er ersetzt nicht die Prüfung deiner Police, der Mitteilung und des genauen Anlasses.
Beitragserhöhung
Bei einem Vertrag bis 31. Dezember ist der 30. November der Stichtag. Bei AdmiralDirekt prüfst du den konkreten Zugangstermin in deiner Police.
Erhöht der Versicherer den Beitrag aufgrund einer Anpassung, ohne den Versicherungsschutz entsprechend zu erweitern, kannst du innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Das gilt frühestens zum Wirksamwerden der Erhöhung. Die Mitteilung muss auf das Kündigungsrecht hinweisen und grundsätzlich spätestens einen Monat vor der Erhöhung zugehen.
Eine höhere Typklasse oder Regionalklasse reicht nicht allein. Erst wenn die Änderung nach den AKB zu einer tatsächlichen Beitragserhöhung führt, besteht das Kündigungsrecht. Bleibt die Summe unverändert, gibt es aus diesem Grund keine Sonderkündigung.
§ 40 VVG regelt die Kündigung bei Prämienerhöhung. Die GDV-AKB ordnen Typklasse und Regionalklasse in J.1 und J.2 ein und regeln das Kündigungsrecht in J.4 und G.2.7.
Nach einem Schaden
Bei einer Kaskoversicherung läuft die Monatsfrist nach § 92 VVG ab dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. In der Kfz-Haftpflichtversicherung läuft sie nach § 111 VVG ab der Anerkennung oder Ablehnung der Leistungspflicht. Die AKB fassen beide Varianten in G.2.3 zusammen. Du kannst den Vertrag sofort oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres beenden, wenn deine Bedingungen dem Muster folgen. Nach einem Schaden lässt die Debeka auch eine vorzeitige Kündigung zu, zum Ablauf gilt spätestens ein Monat vorher. Innerhalb eines Monats nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen muss der Versicherer kündigen, diese Schranke erklärt Versicherer kündigt nach dem GDV-Muster.
Nach dem Verkauf
Beim Verkauf geht der Vertrag zunächst auf den Käufer über. Du kündigst als Verkäufer nicht selbst, sondern meldest die Veräußerung unverzüglich. Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Kauf mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode kündigen. Wusste der Käufer beim Kauf nichts von der Versicherung, beginnt seine Frist erst mit der Kenntnis. Hat der Käufer eine eigene Versicherung und legt deren Versicherungsbestätigung vor, gilt der alte Vertrag nach den GDV-AKB als gekündigt, sobald der neue Schutz beginnt.
§ 95 VVG regelt den Übergang. § 96 VVG regelt die Kündigung des Erwerbers. § 97 VVG verlangt die unverzügliche Anzeige der Veräußerung. Die GDV-AKB behandeln den Fall in G.2.5 bis G.2.6 und G.7.4.
Beispiel: Am 8. Dezember 2026 geht eine Beitragsmitteilung zu. Die Beitragserhöhung soll ab dem 1. Januar 2027 gelten. Die Kündigung kann bis 8. Januar 2027 erklärt werden, wenn der Vertrag nicht schon zum 1. Januar beendet ist.
So gehst du vor
- Ordne den Anlass richtig ein: Beitragsmitteilung, Schadenabschluss oder Fahrzeugkauf.
- Notiere den Zugangstag oder das Kaufdatum und berechne den letzten Tag mit dem Rechner.
- Prüfe Police und Bedingungen auf den Versicherungsumfang, die Wirksamkeit und die zulässige Form.
- Schließe bei einem Wechsel den Anschlussvertrag zuerst ab, damit ab dem Ende des alten Schutzes Haftpflicht besteht.
- Schreibe den konkreten Anlass, das relevante Datum, Versicherungsnummer und Kennzeichen in die Kündigung.
- Sende über einen offiziellen Weg und sichere den Zugang. Die Musterbriefe helfen beim Formulieren.
Häufige Fragen
- Kann ich nach dem 30. November immer sonderkündigen?
- Nein. Du brauchst einen konkreten Anlass und musst die jeweilige Monatsfrist einhalten. Ohne Sonderrecht gilt die normale Frist aus deiner Police.
- Reicht bei einer Kfz-Sonderkündigung eine höhere Typklasse?
- Nein. Die Typklasse ist nur ein Tarifmerkmal. Das Sonderrecht setzt eine tatsächliche Beitragserhöhung unter den Voraussetzungen von § 40 VVG voraus.
- Wer kündigt beim Verkauf?
- Der Käufer hat das Kündigungsrecht. Du meldest den Verkauf unverzüglich und fügst die Kaufdaten bei. Wenn der Käufer die Versicherung beim Kauf nicht kannte, kann seine Frist erst mit der Kenntnis beginnen. Mehr erklärt Neues Auto und alte Versicherung.
- Ist eine Schadenmeldung am Unfalltag der Fristbeginn?
- Nein. Maßgeblich ist je nach Sparte der Abschluss der Verhandlungen oder die Anerkennung beziehungsweise Ablehnung der Leistungspflicht.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 40 VVG; § 92 VVG; § 95 VVG; § 98 VVG; § 111 VVG; § 188 BGB; GDV, AKB 2015; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Sonderkündigung Rechner, Kündigen nach einer Beitragserhöhung und Kündigen nach einem Schaden relevant.
Für deinen Fall sind außerdem KRAVAG kündigen relevant.