kfzstichtag

Start / Fiktive Abrechnung in der Kasko

Fiktive Abrechnung in der Kasko

Du darfst dir einen Kaskoschaden auch ohne Reparatur auszahlen lassen. Nach den Musterbedingungen des GDV bekommst du dann die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur, aber nur bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, und ohne Mehrwertsteuer. Die volle Grenze bis zum Wiederbeschaffungswert gilt erst, wenn du eine fachgerechte Reparatur mit Rechnung nachweist.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Zwei Obergrenzen, je nach Reparatur

Die Musterbedingungen regeln die Zahlung bei Beschädigung in A.2.5.2.1. Sie unterscheiden zwei Fälle. Wird das Auto vollständig und fachgerecht repariert und weist du das mit einer Rechnung nach, zahlt der Versicherer die erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Fehlt die Rechnung, gilt automatisch der zweite Fall.

Wird das Auto nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert, zahlt der Versicherer die erforderlichen Kosten einer vollständigen Reparatur bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, vermindert um den Restwert. Diesen zweiten Weg meint die Suche nach fiktiver Abrechnung. Bei einem kleinen Schaden spielt die Obergrenze oft keine Rolle. Bei einem älteren Auto mit großem Schaden kann sie die Auszahlung deutlich begrenzen. Wann die Reparatur den Wert übersteigt, erklärt die Seite wirtschaftlicher Totalschaden.

Die Mehrwertsteuer bleibt draußen

Nach A.2.5.4 erstattet der Versicherer Mehrwertsteuer nur, wenn und soweit sie bei der von dir gewählten Schadenbeseitigung tatsächlich angefallen ist. Rechnest du fiktiv ab, fällt keine an. Lässt du später doch reparieren, zählt die Steuer aus der Rechnung, die du dann vorlegst. Bist du vorsteuerabzugsberechtigt, etwa mit einem Firmenwagen, zahlt die Kasko die Mehrwertsteuer nach derselben Nummer gar nicht.

Gutachten, Abzug und Selbstbeteiligung

Die Höhe der erforderlichen Kosten muss jemand feststellen. Die Kosten eines Sachverständigen erstattet der Versicherer nach A.2.5.3 aber nur, wenn er dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt hat. Frag also vorher, bevor du selbst einen Gutachter bestellst. Werden alte Teile rechnerisch gegen neue getauscht, kann nach A.2.5.2.3 ein Abzug neu für alt kommen. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung zieht der Versicherer nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis ab, auch bei fiktiver Abrechnung.

Prüfe außerdem deine eigenen Bedingungen. Der GDV schreibt in seinem Mustertext ausdrücklich, dass Versicherer zum Beispiel bei Werkstattsteuerung etwas anderes regeln können. Hast du einen Tarif mit Werkstattbindung, kann die Auszahlung ohne Reparatur dort anders oder niedriger geregelt sein.

Beispiel: Am 12. November 2026 beschädigt Hagel die Motorhaube. Der vom Versicherer beauftragte Gutachter ermittelt die Reparaturkosten. Du lässt nicht reparieren und rechnest fiktiv ab. Ausgezahlt werden die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, gedeckelt auf Wiederbeschaffungswert minus Restwert, abzüglich deiner Selbstbeteiligung. Lässt du im Frühjahr 2027 doch in einer Werkstatt reparieren, reichst du die Rechnung ein und forderst die angefallene Mehrwertsteuer nach.

So gehst du vor

  1. Schaden innerhalb einer Woche melden, wie es E.1.1.1 der Musterbedingungen verlangt.
  2. Mit dem Versicherer klären, wer das Gutachten oder den Kostenvoranschlag erstellt.
  3. In deinen Bedingungen nachlesen, ob Werkstattbindung oder eine Sonderregel für die Auszahlung gilt.
  4. Auszahlung ohne Reparatur ausdrücklich verlangen und die Abrechnung auf Obergrenze und Mehrwertsteuer prüfen.
  5. Bei einer späteren Reparatur die Rechnung aufbewahren und nachreichen.

Häufige Fragen

Muss ich das Auto nach der Auszahlung reparieren lassen?
Nach den Musterbedingungen nicht. Sie regeln ausdrücklich den Fall, dass das Auto nicht repariert wird, und begrenzen dafür nur die Zahlung.
Bekomme ich ohne Reparatur die Mehrwertsteuer?
Nein. A.2.5.4 zahlt Mehrwertsteuer nur, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Gilt die Grenze auch für die Teilkasko?
Ja. A.2.5.2 gilt für die Kasko insgesamt, also auch für einen Hagel- oder Glasschaden in der Teilkasko.
Sinkt meine SF-Klasse durch die fiktive Abrechnung?
Das hängt nicht vom Abrechnungsweg ab. Zahlt die Vollkasko für einen Unfallschaden, stuft der Versicherer zurück. Teilkasko-Schäden lösen nach den Musterbedingungen keine Rückstufung aus.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 13.10.2026); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.