kfzstichtag

Start / Hagelschaden am Auto

Hagelschaden am Auto und die Versicherung

Einen Hagelschaden am eigenen Auto zahlt die Teilkasko, nicht die Kfz-Haftpflicht. Die Musterbedingungen des GDV versichern die unmittelbare Einwirkung von Hagel auf das Fahrzeug. Da die Teilkasko keine SF-Klassen kennt, wirst du danach nicht zurückgestuft.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was die Teilkasko bei Hagel versichert

A.2.2.1.3 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) nennt Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung. Versichert ist die unmittelbare Einwirkung dieser Naturgewalten auf das Fahrzeug. Eingeschlossen sind Schäden durch Gegenstände, die der Sturm oder der Hagel auf oder gegen das Auto wirft. Als Sturm gilt in den Musterbedingungen eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8.

Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch die Naturgewalt veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückgehen. Fährst du wegen eines Hagelschauers in einen Graben, ist das nach dieser Klausel kein Hagelschaden, sondern ein Unfall. Den Unfall versichert nur die Vollkasko nach A.2.2.2.2.

Die AKB sind unverbindliche Musterbedingungen, dein Versicherer kann abweichen. Die HUK-COBURG nennt in ihrem Ratgeber Hagel unter den unmittelbaren Unwettereinwirkungen der Teilkasko und Sturm schon ab Windstärke 7. Die Lippische nennt Hagel im Informationsblatt als Beispiel für die Teilkasko. Prüfe deshalb die Klausel in deinen eigenen Bedingungen.

GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026): A.2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung; A.2.5.2.1 Reparaturkosten; A.2.5.8 Selbstbeteiligung; I.1 SF-Klassen nur in Haftpflicht und Vollkasko; I.4.1.2 d Teilkasko-Ereignis ohne Rückstufung.

Stand 6. November 2026

Was der Versicherer zahlt

Wird das Auto repariert, zahlt der Versicherer nach A.2.5.2.1 a die erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts, wenn du eine Rechnung vorlegst. Lässt du nicht oder nicht vollständig reparieren, zahlt er nach A.2.5.2.1 b die Kosten einer vollständigen Reparatur höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis abgezogen.

Übersteigt die Reparatur den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor. Dann zahlt der Versicherer nach A.2.5.1.1 den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, durchgerechnet am Beispiel eines wirtschaftlichen Totalschadens mit 5 900 Euro Entschädigung.

Für die SF-Klasse gilt: Nach I.1 der AKB richtet sich die Einstufung nur in der Haftpflicht und der Vollkasko nach dem Schadenverlauf. Nach I.4.1.2 d bleibt auch ein Vollkasko-Vertrag schadenfrei, wenn nur ein Teilkasko-Ereignis abgerechnet wird. Zersplittert der Hagel nur eine Scheibe, greift zusätzlich die Klausel A.2.2.1.5 zum Glasbruch in der Teilkasko, die Scheiben, Spiegelglas und Leuchtenabdeckungen erfasst.

Beispiel: Am 18. Juni 2027 hinterlässt ein Hagelschauer 40 Dellen auf Dach und Motorhaube. Du lässt in der Werkstatt reparieren und legst die Rechnung vor. Deine SF-Klasse ändert sich nicht.

So gehst du nach dem Hagel vor

  1. Dellen und Scheiben noch am selben Tag fotografieren, mit Datum und Ort.
  2. Den Schaden zügig beim Versicherer melden und die Schadennummer notieren.
  3. Im Versicherungsschein prüfen, ob eine Teilkasko besteht und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
  4. Klären, ob der Versicherer ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag verlangt.
  5. Entscheiden, ob du reparierst und die Rechnung vorlegst oder die Kosten ohne Reparatur abrechnest.

Häufige Fragen

Zahlt die Kfz-Haftpflicht einen Hagelschaden?
Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Schäden am eigenen Auto durch Hagel deckt die Teilkasko.
Werde ich nach einem Hagelschaden hochgestuft?
Nach den Musterbedingungen nicht. Ein Teilkasko-Ereignis gilt nach I.4.1.2 d nicht als Schaden für die SF-Klasse.
Kann ich mir den Hagelschaden auszahlen lassen?
A.2.5.2.1 b regelt die Abrechnung ohne vollständige Reparatur: Kosten der Reparatur, höchstens Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015, A.2.2.1.3, A.2.5.2.1, A.2.5.8, I.1 und I.4.1.2; HUK-COBURG, Unterschied Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko; Lippische, Informationsblatt Kfz-Versicherung; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.