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Doppelkarte: die alte Deckungskarte und die eVB
Eine Doppelkarte bekommst du heute nicht mehr. Die HUK-COBURG schreibt, dass die elektronische Versicherungsbestätigung die Doppelkarte im Jahr 2008 vollständig abgelöst hat. Für die Zulassung brauchst du deshalb eine eVB-Nummer, die dein Versicherer elektronisch bereitstellt.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was die Doppelkarte war
Die Doppelkarte hieß auch Deckungskarte oder Versicherungsbestätigungskarte. Sie war der Nachweis auf Papier, dass für das Fahrzeug eine Kfz-Haftpflicht besteht. Die HUK-COBURG beschreibt, dass man sie früher bei der Versicherung abholen musste, bevor man ein Fahrzeug zulassen konnte. Den Begriff Doppelkarte erklärt sie mit der Zeit vor 2003, als der Nachweis in doppelter Ausführung an Kunden ausgehändigt wurde.
Laut derselben Seite haben die Zulassungsstellen früher keine Kopien akzeptiert und immer die Originalkarte verlangt. Heute nennt die HUK-COBURG die eVB den elektronischen Nachfolger der Deckungskarte oder Versicherungsdoppelkarte. Die Daten liegen zentral und die Zulassungsbehörde kann sie abrufen.
Was die FZV heute verlangt
§ 49 Absatz 1 FZV verlangt bei der Zulassung den Nachweis einer Kfz-Haftpflicht durch eine Versicherungsbestätigung. Nach Absatz 2 übermittelt der Versicherer diese Bestätigung über eine Gemeinschaftseinrichtung der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde oder hält sie zum Abruf bereit. Eine Karte aus Papier sieht die Vorschrift dafür nicht vor.
Die einzige Ausnahme in diesem Satz ist das Ausfuhrkennzeichen. Dort gilt die elektronische Übermittlung nach § 49 Absatz 2 FZV nicht. Beim Ausfuhrkennzeichen steht zusätzlich ein Ablaufdatum auf dem Schild, das die erlaubte Fahrt zur dauerhaften Ausfuhr begrenzt.
Die Bestätigung muss nach § 49 Absatz 2 FZV mindestens Name und Anschrift oder Schlüsselnummer des Versicherers, die Nummer des Versicherungsscheins oder der Bestätigung und Name und Anschrift des Versicherungsnehmers enthalten.
Für die normale Zulassung brauchst du damit keinen alten Papierbeleg aus einem früheren Vertrag. Frage den Versicherer nach einer aktuellen eVB und gleiche die enthaltenen Halterdaten mit deinem Zulassungsvorgang ab. Bei einem Ausfuhrkennzeichen bleibt die Ausnahme aus § 49 FZV zu beachten.
Eine alte Doppelkarte kann deshalb höchstens erklären, wie der frühere Nachweis aussah. Für das aktuelle Fahrzeug müssen Versicherer und Zulassungsbehörde denselben Versicherungsnehmer und dasselbe Fahrzeug zuordnen können. Prüfe die eVB vor dem Termin und nimm bei Rückfragen die Versicherungsnummer aus dem Antrag mit.
§ 49 FZV: Versicherungsbestätigung, elektronische Übermittlung, Ausnahme beim Ausfuhrkennzeichen und Pflichtangaben.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Du findest am 8. Januar 2027 beim Aufräumen eine alte Doppelkarte für einen Anhänger. Du willst den Anhänger am 15. Januar 2027 wieder zulassen. Die Karte hilft dir dabei nicht. Du schließt eine Kfz-Haftpflicht ab, laut Angebot für einen nicht genannten Jahresbetrag, und gibst der Zulassungsbehörde die eVB-Nummer an.
So kommst du heute zum Versicherungsnachweis
- Eine Kfz-Haftpflicht für das Fahrzeug abschließen oder beim bisherigen Versicherer nach einer eVB fragen.
- Die eVB-Nummer notieren, die du online, per E-Mail oder am Telefon bekommst.
- Die Nummer im Zulassungsantrag oder bei der Zulassungsbehörde angeben.
- Für ein Ausfuhrkennzeichen beim Versicherer den passenden Nachweis gesondert anfragen.
- Alte Doppelkarten nicht mehr vorlegen, sie ersetzen keine eVB.
Häufige Fragen
- Wie lange ist eine alte Doppelkarte gültig?
- Eine Gültigkeitsdauer für die Doppelkarte nennen die geprüften Quellen nicht. Nach der HUK-COBURG ist sie seit 2008 vollständig durch die eVB abgelöst.
- Wie lange gilt die eVB-Nummer?
- Die HUK-COBURG nennt je nach Versicherer 3 bis 24 Monate. Für die eigene Nummer und die der HUK24 nennt sie 18 Monate ab Ausstelldatum, einmalig verwendbar.
- Kostet die eVB etwas?
- Die HUK-COBURG schreibt, dass die eVB-Nummer kostenlos ausgestellt wird.
Wer die eVB ausstellt und warum du sie beim reinen Versichererwechsel meist nicht selbst brauchst, steht auf der Seite zur eVB-Nummer.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: HUK-COBURG, eVB-Nummer; § 49 FZV; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem eVB für Kurzzeitkennzeichen, Kündigungsfrist: ein bis drei Monate und Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge relevant.
Für deinen Fall sind außerdem CosmosDirekt Basis und SF-Klasse falsch eingestuft relevant.