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Ausfuhrkennzeichen versichern
Für ein Ausfuhrkennzeichen brauchst du eine nachgewiesene Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Zulassung wird auf die Dauer der nachgewiesenen Versicherung befristet, höchstens auf ein Jahr. Das Ablaufdatum steht auf dem Kennzeichen und begrenzt die erlaubte Fahrt zur dauerhaften Ausfuhr.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Wie Versicherung und Kennzeichen zusammenhängen
§ 45 FZV betrifft die dauerhafte Verbringung eines Fahrzeugs in einen anderen Staat. Die Zulassungsbehörde verlangt dafür eine Versicherungsbestätigung nach Anlage 16. Die Zulassung läuft nur so lange wie die nachgewiesene Haftpflichtversicherung und höchstens ein Jahr. Das ist keine allgemeine Zusage, dass jede Versicherung jede gewünschte Dauer anbietet.
Das Ausfuhrkennzeichen enthält zusätzlich das Ablaufdatum der Zulassung. Bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug beantragst du die Zuteilung bei der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren und den bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung. Ein Kurzzeitkennzeichen ist ein anderer Fall und bleibt auf der Seite zum Kurzzeitkennzeichen.
Stimmt das Ende der Haftpflichtversicherung nicht mit deiner geplanten Ausfuhr überein, musst du den Zeitraum vor dem Antrag klären. Die Behörde kann die Zulassung nicht über den nachgewiesenen Versicherungsschutz hinaus ausdehnen. Das Ablaufdatum auf Kennzeichen und Versicherungsbestätigung gehört deshalb in deinen Reiseplan.
Die FZV § 45 regelt die Ausfuhrfahrt und das Ablaufdatum. § 49 FZV ordnet den Versicherungsnachweis ein. Die Haftpflichtpflicht steht in § 1 PflVG.
Beispiel mit Ablaufdatum
Beispiel: Du beantragst am 12. November 2026 ein Ausfuhrkennzeichen für die Fahrt am 13. November 2026. Dann muss die Zulassung spätestens an diesem Ablaufdatum enden.
So beantragst du den Nachweis
- Lege fest, in welchen Staat das Fahrzeug dauerhaft ausgeführt werden soll.
- Frage beim Versicherer nach einer Versicherungsbestätigung für das Ausfuhrkennzeichen und der möglichen Dauer.
- Nimm Zulassungsbescheinigung und, falls das Fahrzeug zugelassen ist, die bisherigen Kennzeichen zur Behörde mit.
- Prüfe Ablaufdatum, Fahrzeugdaten und Zielstaat auf den Unterlagen.
- Fahre nicht nach Ablauf des Kennzeichens weiter und kläre die Regeln des Ziellandes zusätzlich.
Häufige Fragen
- Gibt es immer 15 oder 30 Tage?
- § 45 FZV nennt keine allgemeine 15- oder 30-Tage-Dauer. Maßgeblich sind die nachgewiesene Versicherung, die Befristung durch die Behörde und das Ablaufdatum.
- Reicht eine normale eVB?
- Für das Ausfuhrkennzeichen brauchst du den passenden Versicherungsnachweis. Eine gewöhnliche eVB für eine normale Zulassung ist nicht automatisch derselbe Nachweis.
- Ist das Ausfuhrkennzeichen ein Kurzzeitkennzeichen?
- Nein. Das Ausfuhrkennzeichen dient der dauerhaften Verbringung in einen anderen Staat. Kurzzeitkennzeichen haben einen anderen gesetzlichen Zweck.
- Was passiert mit dem alten Kennzeichen?
- Bei einem bereits zugelassenen Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen zur Entstempelung vorzulegen. Die Behörde stellt die Ausfuhrunterlagen aus.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 45 FZV; § 49 FZV; § 1 PflVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem eVB-Nummer beantragen, Auto abgemeldet: Ruheversicherung und Kündigungsfrist: ein bis drei Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Autoabo und Versicherung und RheinLand kündigen relevant.