kfzstichtag

Start / Autoabo und Versicherung

Autoabo und Versicherung

Im Autoabo ist die Versicherung meist im Preis, aber nicht als deine eigene Police. Am Beispiel der AGB der FINN GmbH: Der Anbieter stellt die Haftpflichtversicherung und zahlt die Prämien. Für Schäden am Auto gibt es eine Haftungsfreistellung nach dem Leitbild einer Vollkasko mit Selbstbeteiligung. Eine Schadenfreiheitsklasse für dich nennen diese AGB nicht.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Haftpflicht und Haftungsfreistellung

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FINN GmbH, Stand 5. Oktober 2026, beschreiben das Abo als Miete. Zur Bereitstellung gehören nach Ziffer 2.2 die Zulassung des Fahrzeugs, die Haftpflichtversicherung des Mietfahrzeugs im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang mit Zahlung der Prämien an den Versicherer und eine Haftungsfreistellung nach dem Leitbild einer Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Die Höhe der Selbstbeteiligung ergibt sich aus der Vertragsbestätigung.

Eine Haftungsfreistellung ist kein Versicherungsvertrag zwischen dir und einem Versicherer. Der Anbieter verzichtet darauf, dich für Schäden am Auto in Anspruch zu nehmen, soweit die AGB das vorsehen. Deine Haftung beschränkt sich dann nach Ziffer 14.2 auf die vereinbarte Selbstbeteiligung je Schadensfall, bei kleineren Schäden auf die Schadenshöhe.

Die Liste der Ereignisse folgt dem Aufbau der Musterbedingungen für die Kasko: Entwendung, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Kurzschluss an der Verkabelung und mut- oder böswillige Handlungen. Tierbiss steht dort nicht, bei Kurzschluss und Glasbruch sind Folgeschäden nicht umfasst. Ein durchgebissener Kühlwasserschlauch fällt damit nicht unter die Freistellung, genau wie beim Marderbiss nach dem GDV-Muster.

Was die Freistellung nicht abdeckt

Nach den FINN-AGB entfällt die Freistellung bei Vorsatz. Bei grober Fahrlässigkeit darf FINN die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Nicht umfasst sind außerdem Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietausfall, Überführungs-, Zulassungs- und Verwaltungskosten sowie Kosten für verlorenen Treibstoff und Betriebsmittel. Beschädigte Reifen sind nur dabei, wenn dasselbe Ereignis zugleich andere freigestellte Schäden verursacht hat.

Andere Anbieter schreiben andere AGB. Lies vor dem Abschluss genau diese Stellen: Wer ist Versicherungsnehmer der Haftpflicht, ist der Schutz eine Kasko oder eine Haftungsfreistellung, wie hoch ist die Selbstbeteiligung, und welche Kosten trägst du trotzdem.

Deine SF-Klasse während des Abos

Gibst du für das Abo dein eigenes Auto auf, etwa durch Verschrotten, endet dein Vertrag, und der Schadenverlauf bleibt beim bisherigen Versicherer. Die GDV-Musterbedingungen regeln in I.6.3, wie eine Unterbrechung wirkt: Bis sechs Monate wird der Schadenverlauf übernommen, als wäre nichts gewesen. Von sechs bis zwölf Monaten so, wie er vor der Pause bestand. Danach wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen, nach mehr als sieben Jahren gar nicht mehr übernommen. Ein Abo über zwei Jahre kann deine Klasse also senken. Die Einzelheiten zur Pause erklärt die Seite SF-Klasse verfällt.

FINN GmbH, AGB, Stand 5. Oktober 2026: Ziffer 2.2 Leistungsumfang, Ziffer 14.2 Haftungsfreistellung. GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026): I.6.3 Unterbrechung des Versicherungsschutzes.

Stand 6. November 2026

Beispiel: Du lässt dein altes Auto am 30. November 2026 verschrotten, dein Vertrag endet. Ab 1. Dezember 2026 fährst du ein Abo für 24 Monate. Ende 2028 brauchst du wieder eine eigene Versicherung. Die Unterbrechung lag dann über zwölf Monate. Nach I.6.3.1 c zieht der Versicherer je weiterem angefangenem Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab.

So prüfst du ein Autoabo

  1. In den AGB die Ziffer zur Versicherung und zur Haftungsfreistellung suchen.
  2. Selbstbeteiligung in der Vertragsbestätigung nachlesen und mit deinem Budget vergleichen.
  3. Ausschlüsse notieren: Wertminderung, Nutzungsausfall, Reifen, grobe Fahrlässigkeit.
  4. Bevor dein eigener Vertrag endet, eine SF-Bescheinigung beim Versicherer anfordern.
  5. Das Abo-Ende in den Kalender eintragen und die neue eigene Versicherung vorher abschließen.

Häufige Fragen

Sammle ich im Autoabo Schadenfreiheitsjahre?
Die FINN-AGB nennen keine SF-Klasse des Kunden. Frag deinen Anbieter, ob er eine Bescheinigung über den Schadenverlauf ausstellt und ob ein neuer Versicherer sie anerkennt.
Kann ich eine eigene Kasko für das Abo-Auto abschließen?
Das regeln die AGB des Anbieters. Bei FINN sind Haftpflicht und Haftungsfreistellung Teil der Bereitstellung.
Was passiert bei der Rückgabe?
Schäden, die nicht von der Freistellung umfasst sind, trägst du nach den AGB. Dokumentiere den Zustand bei Übernahme und Rückgabe mit Fotos.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: FINN GmbH, Allgemeine Geschäftsbedingungen; GDV, AKB 2015, I.6.3; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.