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Kfz-Versicherung bei Leasing: wechseln und Rückgabe

Bist du beim Leasingauto selbst Versicherungsnehmer, wechselst du wie bei jedem anderen Auto zum Ende des Versicherungsjahres, meist mit Kündigung bis 30. November. Der neue Vertrag muss aber die Kasko enthalten, die dein Leasingvertrag verlangt. Bei der Rückgabe endet der Vertrag nicht von allein, du meldest sie dem Versicherer.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Wer beim Leasing versichert ist

Meist ist das Auto auf dich zugelassen und du schließt die Versicherung ab. Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft. Die Kasko schützt nach den Musterbedingungen dann auch deren Interesse als Eigentümerin (A.2.3). Welche Kasko und welche Selbstbeteiligung du halten musst, regelt nicht das Gesetz, sondern dein Leasingvertrag. Lies ihn vor jedem Wechsel.

Manche Leasingangebote enthalten eine Versicherung der Leasinggesellschaft. Dann bist du nicht Versicherungsnehmer und kannst nicht selbst kündigen. Für dich gelten dann die Regeln des Leasingvertrags.

Versicherer wechseln während der Leasingzeit

Hier gilt der normale Termin: Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres (G.2.1). Schließe den neuen Vertrag vorher ab, mit der geforderten Kasko. Viele Leasinggesellschaften verlangen einen Nachweis, dass ihr Interesse in der Kasko berücksichtigt ist. Frag den neuen Versicherer, wie er die Leasinggesellschaft einträgt, und schick ihr die Bestätigung. Kasko einfach kündigen, um zu sparen, kann gegen den Leasingvertrag verstoßen: Nur die Kasko kündigen.

Was bei der Leasingrückgabe passiert

Ein eigenes Kündigungsrecht wegen der Rückgabe enthalten die Musterbedingungen nicht. Wie der Vertrag endet, hängt davon ab, was mit dem Auto passiert:

Die SF-Klasse gehört zum Vertrag, nicht zum Auto. Lief der Vertrag auf deinen Namen, bleibt sie bei dir. Nach den Musterbedingungen schadet eine Pause bis sechs Monate nicht, bis zwölf Monate bleibt der Stand vor der Pause. Danach fällt je angefangenem Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr weg (I.6.3.1).

Beispiel: Dein Leasingvertrag endet, du gibst das Auto am 15. Januar 2027 zurück. Die Leasinggesellschaft meldet es am 18. Januar ab. Du meldest Rückgabe und Abmeldung sofort und fragst, ob der Versicherungsvertrag zum 18. Januar endet oder ruht. Nimmst du am 1. Februar ein neues Leasingauto, lässt du den Vertrag umstellen, und deine SF-Klasse geht mit.

So gehst du vor

  1. Im Leasingvertrag nachlesen, welche Kasko, Selbstbeteiligung und welcher Nachweis verlangt sind.
  2. Für einen Wechsel den neuen Vertrag mit diesen Vorgaben ab dem Tag nach dem alten Ende abschließen und die Leasinggesellschaft eintragen lassen.
  3. Den alten Vertrag fristgerecht kündigen, zum Beispiel mit der Vorlage.
  4. Bei der Rückgabe Datum und Abmeldung dem Versicherer in Textform melden.
  5. Für das nächste Auto die Übernahme des Schadenverlaufs beantragen.

Beim Autoabo nennen die FINN-AGB in Ziffer 2.2 statt einer Kasko auf deinen Namen eine Haftungsfreistellung nach dem Leitbild einer Vollkasko.

Häufige Fragen

Darf ich bei Leasing den Versicherer frei wählen?
Wenn du Versicherungsnehmer bist, ja, solange der Vertrag die Vorgaben des Leasingvertrags erfüllt.
Bekomme ich Beitrag zurück, wenn der Vertrag früher endet?
Endet er vor Ablauf des Versicherungsjahres, steht dem Versicherer nur der Beitrag für die Zeit mit Schutz zu (G.6). Fällt das Risiko ganz weg, gilt G.8. Den Rest erstattet er.
Ist die Rückgabe ein Verkauf?
Nein. Du gibst ein Auto zurück, das dir nicht gehörte. Deshalb passen die Regeln zum Verkauf nicht ohne Weiteres. Kläre das Ende direkt mit dem Versicherer.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 50 FZV; § 11 VVG; GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026). Kein Rechtsrat.