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Teilkasko kündigen und die Haftpflicht behalten

Das geht. Haftpflicht und Kasko sind nach den Musterbedingungen rechtlich selbstständige Verträge, du kannst die Kasko allein kündigen, meist zum Ende des Versicherungsjahres mit einem Monat Frist. Der Haken: Der Versicherer darf dann seinerseits die ganze Kfz-Versicherung kündigen.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Warum die Kasko einzeln kündbar ist

In einer Kfz-Police stecken mehrere Verträge: Haftpflicht, Kasko, oft auch Schutzbrief oder Unfallversicherung. Die Musterbedingungen des GDV sagen in G.4.1, dass die Kündigung eines dieser Verträge die anderen nicht berührt. Du kündigst also nur die Kasko, und die Haftpflicht läuft weiter.

Für die Frist gilt dasselbe wie beim ganzen Vertrag: Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen (G.2.1). Nach einem Kaskoschaden kannst du auch außerhalb dieses Termins kündigen; die Monatsfrist nach der Regulierung erklärt Nach einem Unfall.

Das Risiko: der Versicherer kündigt alles

Kündigst du nur einen von mehreren Verträgen, hat der Versicherer nach G.4.3 das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen. Dann brauchst du auch für die Haftpflicht einen neuen Vertrag, denn ohne Haftpflicht darf das Auto nicht fahren. Frag deshalb vor der Kündigung schriftlich nach, ob der Versicherer die Haftpflicht allein weiterführt. Dein eigener Bedingungstext kann von G.4 abweichen, lies ihn nach.

GDV-Musterbedingungen AKB 2015, G.4.1 bis G.4.4: Kündigung einzelner Versicherungsarten. § 1 PflVG: Pflicht zur Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge.

Stand 6. November 2026

Vollkasko kündigen, Teilkasko behalten

Die Vollkasko in Teilkasko enthält nach den GDV-Musterbedingungen die Teilkaskoereignisse und zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug.

Nach den GDV-Musterbedingungen ist der Zusammenstoß mit Haarwild ein Teilkaskoereignis, und ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung der SF-Klasse.

Die Vollkasko enthält die Teilkasko-Leistungen (A.2.2.2.1). Für den Schritt von Voll- auf Teilkasko gibt es in den Musterbedingungen keinen eigenen Kündigungspunkt. Praktisch beantragst du, den Kaskovertrag zum Ablauf auf Teilkasko umzustellen. Schreib das ausdrücklich so, sonst kann eine Kündigung der Vollkasko als Kündigung der ganzen Kasko verstanden werden.

Die Vollkasko hat eine eigene SF-Klasse, die Teilkasko nicht (I.1). Schließt du später wieder eine Vollkasko ab, frag nach, welcher Verlauf dann gilt. Unter welchen Voraussetzungen du dabei den Verlauf deiner Haftpflicht verlangen kannst, steht beim Wechsel von Teilkasko auf Vollkasko. Bei einer Unterbrechung über zwölf Monate zieht das Muster für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab (I.6.3.1).

Ist das Auto finanziert oder geleast, steht im Kredit- oder Leasingvertrag oft, welche Kasko du halten musst. Prüfe vor dem Kündigen Leasing und Kfz-Versicherung.

Beispiel: Zum 31. Dezember 2026 endet dein Versicherungsjahr. Du willst ab 2027 nur noch die Haftpflicht. Die Kündigung der Teilkasko muss bis Montag, 30. November 2026, ankommen. Am 2. Dezember schreibt der Versicherer, er kündige die gesamte Kfz-Versicherung zum 31. Dezember. Dann brauchst du bis zum 1. Januar 2027 eine neue Haftpflicht.

So kündigst du nur die Kasko

  1. In der Police nachsehen, welche Verträge enthalten sind und wann das Versicherungsjahr endet.
  2. Beim Versicherer in Textform nachfragen, ob er die Haftpflicht allein weiterführt.
  3. Kündigen mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Formulierung: „Hiermit kündige ich die Teilkaskoversicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kfz-Haftpflichtversicherung soll unverändert fortbestehen.“ Für Voll auf Teil: „Ich beantrage, die Vollkasko zum Ablauf auf Teilkasko umzustellen.“
  4. Eine Bestätigung verlangen, die beide Verträge einzeln nennt.
  5. Kündigt der Versicherer danach alles, sofort einen neuen Vertrag ab dem Ablauftag abschließen.

Bei InShared endet die Kasko laut Kündigungsseite zum gewünschten Zeitpunkt sofort, die Haftpflicht nur mit einem Monat Vorlauf vor dem Vertragsende.

Häufige Fragen

Kann ich die Haftpflicht kündigen und die Kasko behalten?
Rechtlich sind es getrennte Verträge. Ein zugelassenes Auto braucht aber eine Haftpflicht. Du kündigst sie deshalb nur, wenn du sie woanders neu abschließt, und dann prüft der Kaskoversicherer seinerseits G.4.3.
Ändert sich meine SF-Klasse in der Haftpflicht?
Nein. Haftpflicht und Vollkasko haben getrennte SF-Klassen. Die Kündigung der Kasko ändert die Haftpflicht-Klasse nicht.
Gibt es eine Vorlage?
Nimm die Vorlage und ersetze den Kündigungssatz durch die Formulierung aus Schritt 3.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026); § 1 PflVG; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.