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Wildunfall und Versicherung

Nach den GDV-Musterbedingungen ist der Zusammenstoß mit Haarwild ein Teilkaskoereignis. Die Vollkasko enthält diese Teilkaskoleistung. Ein Teilkaskoschaden führt nach dem GDV-Muster nicht zur Rückstufung der SF-Klasse. Ob dein Vertrag auch andere Tiere oder ein Ausweichmanöver umfasst, steht in deinen eigenen Bedingungen.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Mechanik: Teilkasko oder Vollkasko?

Bei einem selbst verursachten Rempler greift die Unfallklausel der Vollkasko beim Parkschaden.

A.2.2.1.4 der GDV-AKB versichert den Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild. Der Begriff verweist auf § 2 Bundesjagdgesetz. In der Musterklausel werden zum Beispiel Reh und Wildschwein genannt. Das ist enger als die Alltagssprache, in der jedes Tier am Straßenrand als Wild bezeichnet werden kann.

Die Vollkasko enthält nach A.2.2.2.1 die Schadenereignisse der Teilkasko. Hast du also Vollkasko, ist der direkte Zusammenstoß mit dem vom Vertrag erfassten Wild nicht automatisch ein Vollkaskoschaden. Er wird als Teilkaskoereignis eingeordnet. Nach I.4.1.2 Buchstabe d gilt der Vertrag bei einer Leistung oder Rückstellung nur wegen eines Teilkaskoereignisses als schadenfrei. Eine Rückstufung der SF-Klasse folgt daraus nach dem GDV-Muster nicht. Wie Rückstufung grundsätzlich funktioniert, zeigt die Seite Rückstufung nach einem Unfall.

Anders kann die Einordnung bei einem Ausweichmanöver sein. Die HUK-COBURG beschreibt in ihrem Ratgeber, dass sie bei einem nachweisbaren Ausweichen vor größeren Wildtieren Teilkasko prüfen kann und Schäden nach dem Ausweichen vor kleinen Tieren normalerweise in der Vollkasko liegen. Das ist eine Information dieses Versicherers, keine allgemeine Zusage für jede Police. Lies deshalb die Klausel zu Tieren und zu Unfällen in deinen Bedingungen.

Für die Regulierung zählen die Versicherungsart und die Meldung. Sichere die Unfallstelle, informiere die Polizei und lass dir den Wildunfall bescheinigen. Fotografiere Fahrzeug, Straße und Spuren, sofern das gefahrlos möglich ist. Vor einer Reparatur meldest du den Schaden beim Versicherer und wartest auf seine Vorgaben.

Beispiel: Am 14. November 2026 kollidiert dein Auto auf einer Landstraße mit einem Reh. Du sicherst die Stelle, rufst die Polizei und lässt dir eine Wildunfallbescheinigung geben. In deinen Bedingungen steht die GDV-Klausel zum Haarwild. Der Schaden wird als Teilkaskoereignis geprüft. Deine SF-Klasse bleibt nach dem GDV-Muster unberührt. Hättest du beim Ausweichen einen Leitpfosten getroffen, müsste der Versicherer die andere Ursache und die passende Klausel prüfen.

So meldest du den Wildunfall

  1. Schalte die Warnblinkanlage ein, zieh eine Warnweste an und sichere die Unfallstelle.
  2. Ruf die Polizei und bleib am Ort, sofern das ohne Gefahr möglich ist. Die Polizei informiert nach dem HUK-Ratgeber den Jagdpächter.
  3. Bitte um eine Wildunfallbescheinigung für die Versicherung.
  4. Fotografiere Fahrzeug, Unfallstelle und Spuren und notiere Datum, Uhrzeit und Straße.
  5. Melde den Schaden vor der Reparatur und beschreibe genau, ob es eine Kollision oder ein Ausweichmanöver war.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko jeden Wildunfall?
Nach dem GDV-Muster ist der Zusammenstoß mit Haarwild versichert. Bei anderen Tieren und bei Ausweichmanövern hängt die Antwort von deinem Vertrag und der konkreten Ursache ab.
Wird die Versicherung nach einem Wildunfall teurer?
Ein als Teilkaskoereignis regulierter Wildschaden führt nach den GDV-Musterbedingungen nicht zur Rückstufung der SF-Klasse. Eine abweichende Einordnung als Vollkaskoschaden kann andere Folgen haben.
Muss ich das tote Tier selbst wegbringen?
Nein. Sichere die Stelle und verständige die Polizei. Fasse das Tier nicht an und gefährde dich nicht für Fotos.
Reicht ein Foto für die Versicherung?
Ein Foto kann den Hergang dokumentieren, ersetzt aber nicht automatisch die Wildunfallbescheinigung. Frag deinen Versicherer, welche Nachweise er für die Schadenprüfung verlangt.

Nach einem Wildunfall hältst du Ort, Zeitpunkt, Tier und sichtbare Schäden fest. Melde den Unfall nach den Vorgaben deiner Police und repariere nicht, bevor der Versicherer die weitere Prüfung geklärt hat. Ob Teilkasko oder Vollkasko greift, hängt von der Einordnung und deinen Bedingungen ab. Eine Aussage aus dem HUK-Ratgeber ist keine allgemeine Zusage für jede Versicherung.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015; § 2 Bundesjagdgesetz; HUK-COBURG, Wildunfall; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.