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Parkschaden und Vollkasko

Ein Parkschaden ist kein eigener Versicherungstatbestand. Fährst du beim Einparken gegen einen Pfosten, ist das nach den GDV-Musterbedingungen ein Unfall und grundsätzlich ein Vollkaskofall. Zerkratzt ein Unbekannter den Lack, geht es um Vandalismus und ebenfalls um Vollkasko. Eine eingeschlagene Scheibe kann dagegen als Glasbruch in die Teilkasko fallen.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Mechanik: Vier Ursachen, vier Prüfungen

Die GDV-Musterbedingungen verwenden nicht den Sammelbegriff Parkschaden. Bei einem selbst verursachten Rempler greift die Unfallklausel der Vollkasko. Ein Unfall ist dort ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Der Pfosten, die Säule oder das andere Auto müssen also nicht bewegt werden, damit ein Parkrempler als Unfall eingeordnet werden kann.

Bei mut- oder böswilligen Handlungen einer unberechtigten Person nennt A.2.2.2.3 der GDV-AKB einen eigenen Vollkaskoschutz. Ein Kratzer im Lack oder ein abgetretener Spiegel kann darunter fallen. Die Klausel grenzt aber Personen aus, die zum Gebrauch des Fahrzeugs berechtigt waren. Für die SF-Klasse ist das wichtig: Ein Vollkaskoschaden gilt nach den Musterbedingungen grundsätzlich als schadenbelasteter Verlauf und kann eine Rückstufung auslösen. Die Tabelle deines Versicherers geht vor. Die Abgrenzung zu einem reinen Vandalismusschaden in der Vollkasko hilft bei der ersten Einordnung.

Glasbruch ist anders eingeordnet. A.2.2.1.5 nennt Scheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten als Verglasung. Ein Steinschlag oder eine eingeschlagene Scheibe kann deshalb ein Teilkaskoereignis sein. Ein Lackschaden neben der Scheibe ist damit nicht automatisch mitversichert. Die Seite Glasbruch in der Teilkasko grenzt die Teile genauer ab.

Hat ein anderer Fahrer dein Auto beschädigt und ist bekannt, geht es zuerst um seine Kfz-Haftpflicht. Ist er weggefahren, sichere Spuren und Zeugen und melde den Vorgang der Polizei. Die HUK-COBURG weist bei einem parkenden beschädigten Auto darauf hin, dass ein Zettel allein nicht genügt. § 142 StGB verpflichtet Unfallbeteiligte, die Feststellungen zu ermöglichen. Ob deine eigene Vollkasko bei unbekanntem Verursacher eintritt, liest du in deinen Bedingungen.

Beispiel: Am 12. November 2026 stößt du beim Rückwärtsfahren gegen eine niedrige Mauer. Die Stoßstange ist verkratzt und eingedrückt. Das ist nach der Unfallklausel ein möglicher Vollkaskoschaden. Findest du später an derselben Stelle eine eingeschlagene Seitenscheibe, behandelst du den Glasbruch getrennt als mögliches Teilkaskoereignis. Meldest du beides, beschreibst du Ursache, Ort und Zeitpunkt getrennt, damit der Versicherer die richtige Klausel prüft.

So gehst du bei einem Parkschaden vor

  1. Sichere die Unfallstelle und fotografiere Fahrzeug, Umgebung, Spuren und beschädigte Teile.
  2. Schreib auf, ob du selbst ein Hindernis berührt hast, ob ein anderer Wagen beteiligt war oder ob der Schaden erst später auffiel.
  3. Ist ein anderes Auto beschädigt oder der Verursacher weggefahren, ruf die Polizei und notiere Zeugen sowie Kennzeichen.
  4. Melde den Eigenschaden vor einer Reparatur beim Versicherer und frage nach einer Freigabe oder einem Kostenvoranschlag.
  5. Prüfe in den AKB, ob Vollkasko, Teilkasko, Selbstbeteiligung und Rückstufung zu deinem Vertrag passen.

Häufige Fragen

Zahlt die Teilkasko einen Kratzer vom Parkplatz?
Ein allgemeiner Lackkratzer steht nicht in der GDV-Liste der Teilkaskoereignisse. Bei Vandalismus oder einem selbst verursachten Rempler ist grundsätzlich die Vollkasko die relevante Prüfung.
Führt ein Parkschaden immer zur Hochstufung?
Nein, nicht jeder Parkschaden wird gleich behandelt. Ein Vollkaskoschaden kann nach der Tabelle deines Versicherers zurückstufen. Ein reiner Glasbruch als Teilkaskoereignis gilt nach den GDV-Musterbedingungen ohne Rückstufung.
Reicht ein Zettel am beschädigten Auto?
Nein. Ein Zettel ersetzt nicht die nötigen Feststellungen. Bleibt der Halter weg, warte angemessen und informiere die Polizei. Die konkreten Umstände des Einzelfalls sind entscheidend.
Was gilt bei einem unbekannten Täter?
Dokumentiere den Schaden und melde ihn der Polizei und deinem Versicherer. Ob die eigene Vollkasko zahlt, richtet sich nach deinen Bedingungen und der Einordnung als Unfall oder Vandalismus.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015; HUK-COBURG, Fahrerflucht und Parkschaden; HUK-COBURG, Verhalten bei Unfall; § 142 StGB; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.