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Vandalismus am Auto: Wann die Vollkasko zahlt
Zerkratzter Lack, zerstochene Reifen, abgetretener Spiegel: Solche Schäden zahlt nach den Musterbedingungen des GDV nur die Vollkasko. Dort heißen sie mut- oder böswillige Handlungen, und versichert sind sie nur, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt war, das Auto zu gebrauchen. Die Teilkasko kennt Vandalismus nicht, zahlt aber für eine eingeschlagene Scheibe als Glasbruch.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was die Vollkasko unter Vandalismus versteht
Zerkratzt ein Unbekannter den Lack, geht es um Vandalismus und ebenfalls um Vollkasko beim Parkschaden.
Das Wort Vandalismus steht nicht in den Musterbedingungen. Gemeint ist Nummer A.2.2.2.3 der AKB: Versichert sind mut- oder böswillige Handlungen von Personen, die in keiner Weise berechtigt sind, das Fahrzeug zu gebrauchen. Typische Fälle sind ein Kratzer quer über die Tür, eingedrückte Bleche oder abgebrochene Spiegel, wenn ein Unbekannter sie verursacht hat.
Die Grenze liegt bei den berechtigten Personen. Als berechtigt gelten nach derselben Nummer insbesondere Leute, die du mit der Betreuung des Autos beauftragt hast, etwa Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter, und Personen in einem Näheverhältnis zu dir, etwa Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige. Beschädigt einer von ihnen das Auto mit Absicht, ist das nach dem Mustertext kein versicherter Vandalismus.
Was die Teilkasko trotzdem abdeckt
Die Teilkasko zählt ihre Ereignisse in A.2.2.1 abschließend auf. Mut- oder böswillige Handlungen stehen dort nicht. Zwei Teilkasko-Ereignisse greifen aber oft bei Vandalismus: Glasbruch nach A.2.2.1.5, wenn eine Scheibe, ein Spiegelglas oder eine Leuchtenabdeckung zerstört wird, und Brand nach A.2.2.1.1, wenn das Auto angezündet wird. Welche Teile als Verglasung zählen, erklärt die Seite Glasbruch in der Teilkasko. Den Lack neben der Scheibe zahlt die Teilkasko nicht.
Was mit deiner SF-Klasse passiert
Zahlt die Vollkasko für einen Vandalismusschaden, ist der Vertrag in diesem Kalenderjahr nach I.4.2.1 schadenbelastet und wird nach I.3.5 zurückgestuft. Wie weit, steht in der Tabelle deines Versicherers, die Musterbedingungen lassen sie leer. Die Folgen beschreibt Rückstufung der SF-Klasse.
Eine Ausnahme ist wichtig: Nach I.4.1.2 Buchstabe d gilt der Vertrag als schadenfrei, wenn die Vollkasko für ein Ereignis zahlt, das unter die Teilkasko fällt. Die eingeschlagene Scheibe bleibt also ohne Rückstufung, auch wenn du nur eine Vollkasko hast. Eine vereinbarte Selbstbeteiligung zieht der Versicherer nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis ab.
Melden musst du den Schaden nach E.1.1.1 innerhalb einer Woche. Eine Pflicht zur Anzeige bei der Polizei nennen die Musterbedingungen in E.1.3.3 nur für Entwendung, Brand und Wildschaden über einem Betrag, den der Versicherer festlegt. Eine Anzeige bei der Polizei hilft dir aber, zu belegen, dass ein Unbekannter am Werk war.
Beispiel: In der Nacht zum 9. November 2026 zerkratzt ein Unbekannter die Fahrerseite und schlägt die Seitenscheibe ein. Du meldest beides am 10. November. Die Scheibe ist Glasbruch und fällt unter die Teilkasko. Der Lackschaden ist eine böswillige Handlung und nur in der Vollkasko versichert. Zahlt die Vollkasko den Lack, wird der Vertrag zum 1. Januar 2027 zurückgestuft. Die Scheibe allein hätte keine Rückstufung ausgelöst.
So gehst du vor
- Schaden fotografieren, Datum, Ort und Uhrzeit notieren, bevor du etwas veränderst.
- Anzeige bei der Polizei erstatten und das Aktenzeichen notieren.
- Schaden innerhalb einer Woche beim Versicherer melden und mitteilen, dass die Polizei ermittelt.
- Glas und Lack getrennt aufführen lassen, damit der Teilkasko-Anteil erkennbar bleibt.
- Bei einem kleinen Lackschaden vor der Zahlung fragen, wie weit die Rückstufung in deinem Tarif ginge.
Häufige Fragen
- Zahlt die Teilkasko für einen zerkratzten Lack?
- Nach den Musterbedingungen nicht. Mut- oder böswillige Handlungen stehen nur in der Vollkasko. Manche Tarife erweitern die Teilkasko, das steht dann in deinen Bedingungen.
- Was gilt, wenn ein Bekannter das Auto beschädigt hat?
- Das hängt davon ab, ob er berechtigt war, das Auto zu gebrauchen. Familien- und Haushaltsangehörige sowie Werkstattmitarbeiter gelten nach A.2.2.2.3 als berechtigt. Dann besteht nach dem Mustertext kein Schutz wegen Vandalismus.
- Zahlt die Kfz-Haftpflicht für Vandalismus?
- Nein. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du mit deinem Auto anderen zufügst, nicht Schäden an deinem eigenen Auto.
- Kann ich nach dem Vandalismusschaden kündigen?
- Ja, nach einem Schadenereignis gibt G.2.3 ein Kündigungsrecht von einem Monat nach Ende der Verhandlungen. Die Frist erklärt Kündigung nach einem Schaden.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 13.10.2026); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigungsfrist: ein bis drei Monate, Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge und Musterbriefe zum Kopieren relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Lippische kündigen relevant.