Start / Glasbruch in der Teilkasko
Glasbruch in der Teilkasko
Glasbruch ist ein Teilkasko-Schaden. Die Musterbedingungen des GDV versichern Bruchschäden an Scheiben, Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Glas an Kameras, Assistenzsystemen und Displays gehört nicht dazu, Folgeschäden auch nicht. Eine Rückstufung der SF-Klasse löst ein Teilkasko-Schaden nach den Musterbedingungen nicht aus.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was als Verglasung gilt
A.2.2.1.5 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) des GDV versichert Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben, also Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben, außerdem Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Der Scheinwerfer ist damit nur mit seiner Abdeckung erfasst.
Ausdrücklich nicht zur Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind außerdem Folgeschäden. Ein Schaden an der Elektronik hinter einer gebrochenen Scheibe ist nach diesem Wortlaut also kein Glasbruch.
Schlägt ein Unbekannter die Scheibe ein und zerkratzt dabei den Lack, teilt sich der Schaden: Das Glas zahlt die Teilkasko, den Lack nur die Vollkasko, wie die Seite Vandalismus am Auto zeigt.
Die AKB sind unverbindliche Musterbedingungen. Dein Versicherer darf abweichen, und manche erweitern oder begrenzen die Liste. Die HUK-COBURG führt Glasbruch in ihrem Ratgeber unter den Gefahren der Teilkasko, die Lippische nennt Glasbruch in ihrem Informationsblatt als Beispiel für die Teilkasko. Maßgeblich bleiben deine Bedingungen.
GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026): A.2.2.1.5 Glasbruch, A.2.2.2.1 Teilkasko-Ereignisse auch in der Vollkasko, A.2.5.8 Selbstbeteiligung, I.1 SF-Klassen nur in Haftpflicht und Vollkasko, I.4.1.2 d Teilkasko-Rückstellungen.
Stand 6. November 2026
Selbstbeteiligung und SF-Klasse
Hast du eine Selbstbeteiligung vereinbart, zieht der Versicherer sie nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung ab. Ob und in welcher Höhe, steht im Versicherungsschein. Bei einer kleinen Steinschlagreparatur kann die Selbstbeteiligung den ganzen Betrag aufzehren.
Nach I.1 der AKB gibt es SF-Klassen nur in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko. Hast du eine Vollkasko, rechnet der Versicherer den Glasbruch trotzdem als Teilkasko-Ereignis ab: Nach I.4.1.2 d gilt der Vertrag als schadenfrei, wenn Entschädigungen oder Rückstellungen nur für ein Schadenereignis anfallen, das unter die Teilkasko fällt. Die Bestandsseite zur Rückstufung nach einem Schaden nennt Glasbruch deshalb unter den Fällen ohne Rückstufung.
Hagel auf der Windschutzscheibe ist ebenfalls ein Teilkasko-Ereignis, aber nach einer eigenen Klausel. Sturm zählt dort erst ab Windstärke 8, und ein Unfall des Fahrers wegen des Unwetters ist beim Hagelschaden am Auto ausgeschlossen.
Beispiel: Am 3. Februar 2027 trifft ein Stein deine Frontscheibe, der Riss zieht sich über das Sichtfeld. Ob die Kalibrierung zur Scheibe gehört, klärst du mit dem Versicherer anhand deiner Bedingungen. Die Kamera selbst zählt nach den Musterbedingungen nicht zur Verglasung.
So meldest du einen Glasbruch
- Schaden fotografieren, mit Datum, und den Ort des Steinschlags notieren.
- In den Bedingungen die Glasbruch-Klausel lesen und prüfen, welche Teile genannt sind.
- Den Schaden beim Versicherer melden, bevor die Reparatur beginnt.
- Einen Kostenvoranschlag holen, der Scheibe, Kamera und Arbeitszeit getrennt ausweist.
- Zieh die Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsschein vom Betrag ab.
Tierbiss fehlt in der Teilkasko-Liste der GDV-Musterbedingungen ganz, A.2.2.1.6 deckt nur den Kurzschluss an der Verkabelung ohne Folgeschäden, deshalb hängt ein Marderbiss am Auto an den Bedingungen deines Versicherers.
Häufige Fragen
- Zahlt die Teilkasko auch bei eigenem Verschulden?
- Die Glasbruch-Klausel der Musterbedingungen fragt nicht nach dem Verursacher. Sie versichert Bruchschäden an der Verglasung. Ausgeschlossen sind nach A.2.9.1 vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer seine Leistung kürzen.
- Ist ein kaputter Außenspiegel Glasbruch?
- Spiegelglas zählt nach A.2.2.1.5 zur Verglasung. Das Gehäuse des Spiegels steht dort nicht.
- Brauche ich eine Vollkasko für Glasbruch?
- Nein. Glasbruch ist ein Teilkasko-Ereignis. Die Vollkasko enthält nach A.2.2.2.1 alle Teilkasko-Ereignisse.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015, A.2.2.1.5, A.2.5.8, I.1 und I.4.1.2; HUK-COBURG, Unterschied Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko; Lippische, Informationsblatt Kfz-Versicherung; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Nur die Kasko kündigen, Kündigungsfrist: ein bis drei Monate und Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge relevant.
Für deinen Fall sind außerdem DEVK Aktiv-Schutz und Trike versichern relevant.