Start / Marderbiss am Auto
Marderbiss am Auto und die Kasko
Ein Marderbiss ist nur versichert, wenn deine Bedingungen Tierbiss ausdrücklich nennen. Die Musterbedingungen des GDV tun das nicht, sie versichern in der Teilkasko nur Kurzschlussschäden an der Verkabelung, ohne Folgeschäden. Viele Versicherer gehen weiter und nehmen Tierbiss in ihre Teilkasko auf, oft mit Höchstbetrag. Die Kfz-Haftpflicht zahlt für Schäden am eigenen Auto nie.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was die Musterbedingungen sagen
In Motor Komfort sind Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und Überspannung sowie Tierbissschäden inklusive Folgeschäden laut HDI bis 10.000 Euro versichert, bei Elektro- und Hybridfahrzeugen bis 20.000 Euro.
Die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015) des GDV zählen in A.2.2.1 die Ereignisse der Teilkasko auf. Tierbiss steht dort nicht. Am nächsten kommt A.2.2.1.6: Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss, Folgeschäden sind nicht versichert. Ein angeknabberter Kühlwasserschlauch oder eine zerbissene Dämmmatte ist danach kein Kurzschluss an der Verkabelung.
Die AKB sind unverbindliche Musterbedingungen. Jeder Versicherer schreibt eigene Bedingungen und darf mehr versichern. Ob dein Vertrag Marderbiss deckt, liest du deshalb in deinen Bedingungen oder in der Leistungsübersicht, nicht in einem allgemeinen Ratgeber.
Wie Versicherer Tierbiss aufnehmen
Die HUK-COBURG nennt in ihrem Ratgeber unter den Gefahren der Teilkasko ausdrücklich Schäden durch Tierbiss, zum Beispiel Marderbiss. Die Öffentliche Versicherung Oldenburg führt in ihren Kfz-Fragen und Antworten Tierbiss an Schläuchen, Kabeln, Leitungen, Dämmstoffen und Manschetten im Motorraum einschließlich der Folgeschäden daraus auf, in der Teilkasko bis 10.000 Euro und in der Teilkasko Premium bis 20.000 Euro.
Diese beiden Beispiele zeigen die drei Punkte, auf die es ankommt. Erstens: Welche Teile sind genannt, nur Kabel oder auch Schläuche und Dämmung. Zweitens: Sind Folgeschäden eingeschlossen, etwa ein Motorschaden, weil nach dem Biss Kühlwasser fehlte. Drittens: Gibt es eine Obergrenze in Euro. Steht in deinen Bedingungen nur der Kurzschluss nach dem Muster der AKB, ist der Folgeschaden am Motor nicht gedeckt.
Wer nur eine Kfz-Haftpflicht hat, bekommt für den Marderschaden nichts. Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du mit dem Auto anderen zufügst. Eine Vollkasko enthält nach A.2.2.2.1 der AKB alle Ereignisse der Teilkasko, also auch einen dort versicherten Tierbiss.
Selbstbeteiligung und SF-Klasse
Hast du eine Selbstbeteiligung vereinbart, zieht der Versicherer sie nach A.2.5.8 bei jedem Schadenereignis ab. Bei einem kleinen Schaden am Zündkabel bleibt dann oft nichts übrig. SF-Klassen gibt es nach I.1 nur in der Haftpflicht und der Vollkasko. Ist der Tierbiss in deiner Teilkasko versichert und rechnet der Versicherer ihn als Teilkasko-Schaden ab, bleibt der Vertrag nach I.4.1.2 d schadenfrei, auch wenn du eine Vollkasko hast. Welche Schäden die Klasse senken, zeigt die Seite Rückstufung nach einem Schaden.
GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026): A.2.2.1 Teilkasko-Ereignisse ohne Tierbiss, A.2.2.1.6 Kurzschluss an der Verkabelung ohne Folgeschäden, A.2.2.2.1 Teilkasko-Ereignisse auch in der Vollkasko, A.2.5.8 Selbstbeteiligung, I.1 SF-Klassen, I.4.1.2 d.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Am Morgen des 12. November 2026 leuchtet die Temperaturanzeige, unter der Haube liegen Stücke der Dämmmatte und ein Kühlwasserschlauch ist durchgebissen. Fährst du mit dem Schaden weiter und der Motor überhitzt, entscheidet die Folgeschadenklausel über die Reparatur.
So meldest du einen Marderbiss
- Nicht weiterfahren, wenn Warnleuchten an sind oder Flüssigkeit fehlt.
- Bissspuren, Kabel, Schläuche und Dämmung fotografieren, mit Datum.
- In den Bedingungen die Teilkasko-Liste lesen: Tierbiss, betroffene Teile, Folgeschäden, Höchstbetrag.
- Den Schaden beim Versicherer melden, bevor die Reparatur beginnt, und den Kostenvoranschlag schicken.
- Bei einem Marderschaden ziehst du die Selbstbeteiligung aus dem Versicherungsschein vom Betrag ab.
Häufige Fragen
- Zahlt die Teilkasko jeden Marderschaden?
- Nein. Nur wenn deine Bedingungen Tierbiss nennen. Nach den GDV-Musterbedingungen ist nur der Kurzschluss an der Verkabelung versichert, ohne Folgeschäden.
- Kann ich wegen eines abgelehnten Marderschadens kündigen?
- Nach G.2.3 der AKB kannst du nach dem Eintritt eines Schadenereignisses kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen. Lehnt die Haftpflicht dagegen den Anspruch eines Dritten ab, gilt die Antwortfrist aus dem PflVG, die du bei Schaden abgelehnt nachliest.
- Gehört ein Marderschaden in die Vollkasko?
- Die Vollkasko enthält die Teilkasko-Ereignisse. Ist Tierbiss in der Teilkasko nicht versichert, hilft die Vollkasko nur, wenn ihre eigenen Bedingungen den Fall erfassen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015, A.2.2.1, A.2.5.8, G.2.3, I.1 und I.4.1.2; HUK-COBURG, Unterschied Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko; Öffentliche Versicherung Oldenburg, Fragen und Antworten Auto und Mobilität; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Glasbruch Teilkasko, Nur die Kasko kündigen und Kündigungsfrist: ein bis drei Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Kfz Kündigungsschreiben erstellen und WGV kündigen relevant.