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Vollkasko in Teilkasko wechseln

Wenn du nur noch Teilkasko willst, kündigst du den Vollkasko-Baustein zum zulässigen Termin. Prüfe Ablauf und Kündigungsfrist in deinem Versicherungsschein; Teilkasko und Haftpflicht bleiben nur bestehen, wenn dein Vertrag sie getrennt führt.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was beim Wechsel tatsächlich endet

Teilkasko und Vollkasko sind unterschiedliche Kaskoleistungen. Die Vollkasko enthält nach den GDV-Musterbedingungen die Teilkaskoereignisse und zusätzlich Unfallschäden am eigenen Fahrzeug. Wenn du nur die Vollkasko kündigst, soll der Teilkaskoschutz weiterlaufen. Das setzt voraus, dass dein Vertrag die beiden Bausteine getrennt führt und du in der Kündigung genau die Vollkasko bezeichnest.

Die GDV-Musterbedingungen behandeln Kasko als rechtlich selbstständigen Vertrag. Die Kündigung eines dieser Verträge berührt danach das Fortbestehen der anderen nicht. Das ist eine Musterregel, keine automatische Zusage für jeden Versicherer. Lies deshalb im Versicherungsschein nach, ob Teilkasko und Vollkasko als getrennte Versicherungsarten ausgewiesen sind. Die Seite nur die Kasko kündigen erklärt die Abgrenzung zur Haftpflicht.

Welche Frist für den Ablauf gilt

Nach G.1.1 der GDV-Musterbedingungen steht die Vertragsdauer im Versicherungsschein. Bei einem Vertrag mit einem Jahr Laufzeit verlängert sich der Vertrag nach G.1.2 jeweils um ein weiteres Jahr, wenn niemand kündigt. G.2.1 nennt für die Kündigung zum Ablauf einen Zugang spätestens einen Monat vor dem Ablauf des Versicherungsjahres. Entscheidend ist also, wann die Kündigung beim Versicherer eingeht, nicht wann du sie abschickst.

Eine Kündigung mitten im Versicherungsjahr folgt nicht allein aus dem Wunsch nach weniger Schutz. Ein besonderer Anlass kann eigene Regeln auslösen, etwa ein Schadenereignis oder eine Beitragserhöhung. Übertrage diese Anlässe nicht auf deinen Wechsel. Wenn du die Vollkasko nach einem Schaden beenden willst, prüfe den passenden Kündigungsgrund und die dort genannte Frist separat.

Willst du dagegen zusätzlichen Vollkaskoschutz, prüfe die Regeln für den Wechsel von Teilkasko zu Vollkasko.

Bei „Vollkasko in Teilkasko wechseln“ folgt diese Reihenfolge: Schau in Versicherungsschein und Bedingungen nach Vertragsbeginn, Ablauf des Versicherungsjahres und Kündigungsfrist. Danach Prüfe, ob Teilkasko und Vollkasko getrennt aufgeführt sind und welche Leistung nach dem Wegfall der Vollkasko bleiben soll. Anschließend Formuliere die Kündigung für die Vollkasko allein. Nenne Vertragsnummer, Kennzeichen und Fahrzeug. Danach Sende sie so, dass der Zugang nachweisbar ist, und bewahre Schreiben und Bestätigung auf. Zum Schluss Kontrolliere den neuen Versicherungsschein. Dort müssen Haftpflicht und Teilkasko weiter aufgeführt sein, wenn du genau diese Deckung wolltest.

Beispiel: Dein Versicherungsjahr endet am 31. Dezember 2026. Du möchtest ab dem 1. Januar 2027 nur noch Teilkasko haben. Nach der GDV-Musterregel muss die Kündigung der Vollkasko spätestens einen Monat vor dem Ablauf zugehen. In deinem Schreiben nennst du Fahrzeug, Vertragsnummer, Vollkasko und den gewünschten Beendigungszeitpunkt. Die Haftpflicht und Teilkasko kündigst du nicht mit.

So gehst du vor

  1. Schau in Versicherungsschein und Bedingungen nach Vertragsbeginn, Ablauf des Versicherungsjahres und Kündigungsfrist.
  2. Prüfe, ob Teilkasko und Vollkasko getrennt aufgeführt sind und welche Leistung nach dem Wegfall der Vollkasko bleiben soll.
  3. Formuliere die Kündigung für die Vollkasko allein. Nenne Vertragsnummer, Kennzeichen und Fahrzeug.
  4. Sende sie so, dass der Zugang nachweisbar ist, und bewahre Schreiben und Bestätigung auf.
  5. Kontrolliere den neuen Versicherungsschein. Dort müssen Haftpflicht und Teilkasko weiter aufgeführt sein, wenn du genau diese Deckung wolltest.

Häufige Fragen

Verliere ich beim Wechsel automatisch meine SF-Klasse?
Die GDV-Musterbedingungen führen SF-Klassen für Haftpflicht und Vollkasko, nicht für Teilkasko. Die Vollkasko-SF-Klasse wird beim Beenden dieses Bausteins nicht zu einer Teilkasko-SF-Klasse.
Kann ich jederzeit von Vollkasko auf Teilkasko wechseln?
Ein bloßer Wunsch nach weniger Schutz begründet nach den Musterbedingungen keinen beliebigen Wechseltermin. Prüfe Ablauf und Kündigungsfrist oder einen besonderen Kündigungsgrund.
Reicht eine Kündigung mit dem Satz „Kasko kündigen“?
Das ist ungenau. Schreibe ausdrücklich, dass nur die Vollkaskoversicherung zum genannten Termin beendet werden soll und Teilkasko sowie Haftpflicht bestehen bleiben sollen.
Gelten die GDV-Musterbedingungen immer?
Nein. Sie sind eine Vorlage. Maßgeblich sind dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Versicherers.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.