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Von Teilkasko auf Vollkasko wechseln

Wenn du von Teilkasko auf Vollkasko wechselst, kannst du nach I.2.3 der GDV-Musterbedingungen die Einstufung nach dem Schadenverlauf deiner Haftpflicht verlangen. Prüfe die Zwölfmonatsgrenze für eine frühere Vollkasko.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Warum die Teilkasko keinen eigenen Rabatt mitbringt

Hast du Vollkasko, wird der direkte Zusammenstoß mit Haarwild nach den GDV-Musterbedingungen als Teilkaskoereignis eingeordnet.

Nach I.1 der GDV-Musterbedingungen richtet sich die Einstufung in eine SF-Klasse nur in der Kfz-Haftpflicht und in der Vollkasko nach dem Schadenverlauf. Die Teilkasko hat keine SF-Klasse. Wer jahrelang Teilkasko hatte, kann deshalb keinen Teilkasko-Verlauf in die Vollkasko mitnehmen, weil es keinen gibt.

Ohne Sonderregel würde eine neue Vollkasko nach I.2.1 in SF 0 beginnen: Ein Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs wird dort eingestuft. Genau an dieser Stelle setzt I.2.3 an.

Was I.2.3 regelt

Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließt du neben der Haftpflicht eine Vollkasko mit einer Laufzeit von einem Jahr ab, kannst du verlangen, dass die Vollkasko nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflicht eingestuft wird. Mit der Jahreslaufzeit verweist die Klausel auf G.1.2, also auf den Vertrag, der sich jährlich verlängert.

Die Ausnahme ist eng gefasst: Bestand für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Abschluss bereits eine Vollkasko, übernimmt der Versicherer den Schadenverlauf dieser Vollkasko nach I.6. Ein Vorfahrzeug ist nach I.6.1.1 das Fahrzeug, an dessen Stelle du das jetzige angeschafft hast. Wie die Übernahme eines Verlaufs zwischen Verträgen und Versicherern allgemein abläuft, beschreibt die Seite zum Mitnehmen der SF-Klasse.

Die Musterbedingungen sind eine unverbindliche Vorlage, abweichende Vereinbarungen sind möglich. Maßgeblich bleibt der Bedingungstext deines Versicherers. Such dort nach der Überschrift zur Anrechnung des Haftpflichtverlaufs in der Vollkasko oder nach der Nummer I.2.3.

Wechsel innerhalb des Vertrags oder neuer Abschluss

I.2.3 spricht vom Abschluss einer Vollkasko neben der Haftpflicht. Ob dein Versicherer die Umstellung mitten im Versicherungsjahr annimmt oder erst zum nächsten Ablauf, steht in diesem Punkt nicht. Frag das vorher in Textform nach. Für die Gegenrichtung, also Vollkasko kündigen und Teilkasko behalten, gelten andere Punkte; das steht unter nur die Kasko kündigen.

Beispiel: Du fährst einen Pkw, der seit Jahren mit Haftpflicht und Teilkasko versichert ist. Das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember 2026. Zum 1. Januar 2027 willst du eine Vollkasko mit Jahreslaufzeit abschließen. Für dein früheres Auto hattest du bis zum 30. Juni 2025 eine Vollkasko. Bis zum Abschluss vergehen 18 Monate, du kannst also die Einstufung nach deinem Haftpflichtverlauf verlangen. Hätte die alte Vollkasko erst am 31. März 2026 geendet, lägen nur neun Monate dazwischen, und der Versicherer würde nach I.6 den Verlauf dieser Vollkasko übernehmen statt deines Haftpflichtverlaufs.

So gehst du vor

  1. Prüfe im Versicherungsschein, ob dein Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug ist und welche SF-Klasse deine Haftpflicht hat.
  2. Kläre, ob in den zwölf Monaten vor dem gewünschten Beginn eine Vollkasko für dieses Auto oder ein Vorfahrzeug bestand.
  3. Lies in deinen Bedingungen den Punkt zur Anrechnung des Haftpflichtverlaufs in der Vollkasko.
  4. Beantrage die Vollkasko in Textform und verlange ausdrücklich die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflicht.
  5. Kontrolliere im neuen Versicherungsschein die SF-Klasse der Vollkasko und widersprich sofort, wenn dort SF 0 steht, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.

Häufige Fragen

Bekomme ich in der Vollkasko dieselbe SF-Klasse wie in der Haftpflicht?
Die Musterbedingungen sagen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Haftpflicht erfolgt. Welche Klasse daraus wird, steht in deinem neuen Versicherungsschein.
Gilt die Anrechnung auch für Motorräder?
I.2.3 nennt ausdrücklich Krafträder neben Pkw und Campingfahrzeugen. Für andere Fahrzeugarten regelt der Punkt nichts.
Was passiert, wenn ich vor kurzem schon eine Vollkasko hatte?
Lag diese Vollkasko innerhalb der letzten zwölf Monate vor dem Abschluss, wird ihr Schadenverlauf nach I.6 übernommen, nicht der Haftpflichtverlauf.
Muss ich dafür den Versicherer wechseln?
Nein. I.2.3 knüpft an den Abschluss der Vollkasko neben der Haftpflicht an, nicht an einen Wechsel des Versicherers.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.