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SF-Klasse beim Versicherungswechsel mitnehmen

Die SF-Klasse wird beim Wechsel nicht einfach von deiner Rechnung kopiert. Der neue Versicherer fragt den tatsächlichen Schadenverlauf beim Vorversicherer an. Sondereinstufung, Rabattschutz und Rückstufung können dabei anders behandelt werden als die Zahl auf deiner letzten Beitragsrechnung.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was der neue Versicherer abfragt

Beim Wechsel gibst du die Daten des alten Vertrags an. Der neue Versicherer fragt typischerweise Fahrzeugart, Vertragsbeginn und Vertragsende, SF-Verlauf in Haftpflicht und Vollkasko, Unterbrechungen sowie offene oder abgeschlossene Schäden ab. Die Zahl auf der Beitragsrechnung ist deshalb ein guter Startpunkt, aber noch keine verbindliche Zusage für den neuen Vertrag. Nach I.8.2 gibt der alte Versicherer dem neuen die Auskunft zum Schadenverlauf, eine Papierpflicht an dich steht in I.8 nicht, dazu die SF-Bescheinigung.

Die GDV-Musterbedingungen sehen beim Versichererwechsel die Übernahme eines Schadenverlaufs vor. Nach Vertragsende ist der alte Versicherer verpflichtet, dem neuen Versicherer auf Anfrage Auskunft über die relevanten Vertrags- und Schadendaten zu geben. Bestätigt wird dabei grundsätzlich der tatsächliche Schadenverlauf. Eine Sondereinstufung wird nicht automatisch wie selbst erfahrene schadenfreie Jahre behandelt.

Das steht in den GDV-Musterbedingungen AKB 2015, I.6.1.4, I.6.3 und I.8.2. Die Bedingungen deines Versicherers können abweichen.

Rückstufung nach einem Schaden

Ein Rabattschutz kann nach den jeweiligen Bedingungen eine Rückstufung im Vertrag verhindern.

Ein regulierter Schaden kann den Schadenverlauf belasten. In den Musterbedingungen wird ein schadenbelasteter Vertrag nach der jeweiligen Rückstufungstabelle zurückgestuft. Beim Wechsel verschwindet dieser Schaden nicht. Der neue Versicherer erhält die Auskunft und stuft nach seinen Bedingungen ein. Wann und wie weit zurückgestuft wird: Rückstufung nach einem Unfall.

Ein Rabattschutz des alten Vertrags ist ebenfalls keine übertragene SF-Klasse. Er kann bei der alten Gesellschaft verhindern, dass dort eine Rückstufung wirksam wird. Für den neuen Vertrag zählt, was der Vorversicherer als tatsächlichen Schadenverlauf bestätigt und welche Regeln der neue Versicherer dafür anwendet.

Ein Wechsel zwischen Fahrzeuggruppen ist ein eigener Fall: Die Übertragung von Motorrad und Auto behandelt SF-Klasse Motorrad und Auto übertragen. Ein Firmenwagen ist noch einmal anders: Wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer war, brauchst du für die private Einstufung eine Bescheinigung des Firmenwagenversicherers und eine Arbeitgebererklärung. SF-Klasse vom Firmenwagen übernehmen fasst die Details zusammen.

Beispiel: Im September 2026 reguliert der alte Versicherer einen Haftpflichtschaden. Beim Wechsel zum 1. Januar 2027 fragt der neue Versicherer den Schadenverlauf an. Er übernimmt nicht blind SF 10, sondern berücksichtigt die bestätigte Schadenmeldung und seine Rückstufungstabelle.

Was du vor dem Wechsel prüfst

So gehst du vor

  1. Suche die letzte Beitragsrechnung und die Police heraus. Notiere SF-Klassen, Versicherungsarten und Vertragsnummer.
  2. Frage den neuen Versicherer vor dem Antrag, welche Angaben er zur Vorversicherer-Anfrage braucht.
  3. Nenne jeden Schaden und jede Sondereinstufung vollständig. Eine zu günstige vorläufige Berechnung kann später korrigiert werden.
  4. Schließe den neuen Vertrag ab dem Tag nach dem alten Vertragsende ab und kündige den alten Vertrag fristgerecht.
  5. Prüfe die erste Beitragsrechnung des neuen Vertrags. Weicht die SF-Klasse ab, fordere die Begründung und die bestätigte Auskunft an.

Häufige Fragen

Muss ich die SF-Klasse selbst übertragen lassen?
In der Regel fragt der neue Versicherer den Vorversicherer an. Du musst aber die alten Vertragsdaten korrekt angeben und Nachfragen beantworten.
Kann ich die SF-Klasse aus einem Zweitwagen mitnehmen?
Das hängt davon ab, ob es sich um tatsächliche schadenfreie Jahre oder eine Sondereinstufung handelt. Die Unterschiede beim Zweitwagen erklärt Zweitwagen versichern oder kündigen.
Was passiert mit einem Schaden, den der alte Versicherer noch nicht abgeschlossen hat?
Er kann in der Vorversicherer-Anfrage auftauchen und später zu einer anderen Einstufung führen. Melde ihn deshalb auch dann, wenn die Rechnung noch unverändert ist.
Gilt die SF-Klasse auch für Teilkasko?
Die SF-Einstufung betrifft nach den GDV-Musterbedingungen Haftpflicht und Vollkasko. Teilkasko wird nicht über dieselbe SF-Tabelle geführt.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.