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Auto abgemeldet: Was mit der Kfz-Versicherung passiert

Meldest du dein Auto ab und willst es später wieder anmelden, endet die Versicherung nicht. Sie geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Nach einer festen Zahl von Monaten ohne Wiederanmeldung endet der Vertrag von selbst.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was bei der Abmeldung passiert

Die Abmeldung heißt offiziell Außerbetriebsetzung. Du beantragst sie bei der Zulassungsbehörde, die das Datum in der Zulassungsbescheinigung vermerkt und deinen Versicherer elektronisch informiert. Ab dann gilt in der Regel die Ruheversicherung.

Was die Ruheversicherung abdeckt

Keine Ruheversicherung gibt es, wenn das Auto weniger als zwei Wochen abgemeldet ist oder du den vollen Schutz behalten willst.

Wann der Vertrag endet

Wird das Auto nicht wieder angemeldet, enden Vertrag und Ruheversicherung nach einer bestimmten Zahl von Monaten ohne Kündigung. Wie viele Monate es sind, steht in deinen Bedingungen unter „Ruheversicherung“. Willst du schon vorher raus, kündigst du ganz normal zum Ende des Versicherungsjahres.

Meldest du das Auto während der Ruhezeit mit einer anderen Versicherung an, darf dein alter Versicherer den Vertrag fortsetzen. Kündige deshalb vorher, wenn du wechseln willst.

§ 16 FZV (Außerbetriebsetzung) und § 50 FZV (Mitteilung an den Versicherer).

AKB 2015 des GDV, H.1

Beispiel: Du meldest dein Auto am 1. November 2026 für den Winter ab und stellst es in die Garage. Die Behörde informiert den Versicherer, der Vertrag ruht beitragsfrei. Am 1. April 2027 meldest du das Auto wieder an, der volle Schutz lebt auf und du zahlst wieder Beitrag.

Auto verschrottet oder verkauft?

Wird das Auto verschrottet, fällt das Risiko weg. Der Versicherer bekommt den Beitrag bis zu dem Tag, an dem er davon erfährt. Melde die Verschrottung deshalb gleich mit dem Verwertungsnachweis. Beim Verkauf gelten andere Regeln: Auto verkauft. Fährst du jedes Jahr nur einige Monate, ist ein Saisonkennzeichen die Alternative zur Abmeldung.

Mit der Wiederzulassung lebt nach H.1.6 der AKB der ursprüngliche Schutz auf, und das Ende der Abmeldung meldest du dem Versicherer unverzüglich; den Ablauf zeigt die Wiederinkraftsetzung.

So meldest du richtig ab

  1. Gib das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde außer Betrieb.
  2. Stelle es während der Ruheversicherung an dem zulässigen Ort ab.
  3. Bewege es bis zur Wiederzulassung nicht auf öffentlichen oder privaten Wegen.
  4. Prüfe deine Bedingungen, wenn du vorzeitig kündigen oder das Auto verschrotten willst.

Häufige Fragen

Endet die Versicherung mit der Abmeldung?
Bei einer späteren Wiederzulassung geht sie nach den GDV-Musterbedingungen zunächst in die beitragsfreie Ruheversicherung über.
Darf ich das abgemeldete Auto bewegen?
Nein. In der Ruheversicherung darf das Fahrzeug nach den genannten Musterbedingungen nicht bewegt werden.

Die Ruheversicherung ist deshalb kein Freibrief für eine Fahrt. Prüfe vor der Abmeldung, wo das Auto stehen darf und ob deine Bedingungen eine Wiederzulassung innerhalb eines bestimmten Zeitraums vorsehen. Wenn du das Fahrzeug verschrottest oder verkaufst, meldest du den anderen Vorgang und bewahrst den Nachweis auf. Bei einer Wiederzulassung lässt du dir den neuen Versicherungsstatus bestätigen.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.