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Saisonkennzeichen: was die Versicherung außerhalb der Saison deckt
Außerhalb der Saison hast du nach den Musterbedingungen nur Ruheversicherung: Haftpflicht und, wenn du Kasko hast, Teilkasko. Das Fahrzeug darf dann weder fahren noch auf öffentlichen Straßen stehen. Kündigen oder wechseln kannst du zum Ende des Versicherungsjahres, meist mit einem Monat Frist, egal wann deine Saison endet.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was das Saisonkennzeichen bedeutet
Das Kennzeichen trägt einen Betriebszeitraum, zum Beispiel 04 bis 10. Er umfasst volle Monate, mindestens zwei und höchstens elf. Nur in diesem Zeitraum darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren oder abgestellt werden. Anders als bei der Abmeldung bleibt das Fahrzeug das ganze Jahr zugelassen. Du musst zum Saisonstart also nicht zur Zulassungsstelle.
§ 10 Absatz 3 FZV: Saisonkennzeichen, Betriebszeitraum zwei bis elf Monate, Fahren und Abstellen auf öffentlichen Straßen nur in diesem Zeitraum.
Stand 6. November 2026
Versicherungsschutz außerhalb der Saison
- Ruheversicherung: Haftpflicht und Teilkasko, die Teilkasko aber nur, wenn du eine Teil- oder Vollkasko hast. Die Vollkasko ruht.
- Abstellort: in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz, also umschlossen von Zaun, Hecke oder Mauer. Steht das Fahrzeug woanders, kann der Versicherer leistungsfrei sein.
- Erlaubte Fahrten: nur Fahrten zur Zulassungsstelle, zur Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung, im eigenen und einem angrenzenden Zulassungsbezirk. Dafür gilt die Haftpflicht.
So steht es in den Musterbedingungen des GDV unter H.2. Dein Versicherer kann davon abweichen, zum Beispiel beim Abstellort. Lies deshalb den Abschnitt „Saisonkennzeichen“ in deinen eigenen Bedingungen.
Kündigen und wechseln
Die Saison ist nicht die Vertragslaufzeit. Der Vertrag läuft ein Versicherungsjahr und verlängert sich, wenn niemand kündigt. Die Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugehen. Endet dein Versicherungsjahr am 31. Dezember, ist das der 30. November, auch wenn die Saison schon im Oktober vorbei war. Das Ende der Fahrsaison ist nicht das Vertragsende, die Oldtimer-Versicherung folgt dem Versicherungsjahr in der Police.
Willst du wechseln, schließt du zuerst den neuen Vertrag ab dem 1. Januar ab. Das Saisonkennzeichen bleibt. Gib beim neuen Versicherer den Betriebszeitraum an, denn er bestimmt den Beitrag mit. Die Reihenfolge erklärt Versicherung wechseln.
Für die SF-Klasse gilt nach den Musterbedingungen: Ein schadenfreies Jahr bringt dich nur dann eine Klasse weiter, wenn die Saison mindestens sechs Monate dauert (I.3.3). Ein Kennzeichen 04 bis 10 umfasst sieben Monate, 05 bis 09 nur fünf.
Beispiel: Dein Motorrad hat das Kennzeichen 04 bis 10, das Versicherungsjahr endet am 31. Dezember 2026. Ab dem 1. November steht es in der Garage, nur Ruheversicherung gilt. Willst du ab 2027 wechseln, muss die Kündigung bis Montag, 30. November 2026, beim alten Versicherer sein. Der neue Vertrag beginnt am 1. Januar 2027, die nächste Fahrt ist trotzdem erst ab 1. April erlaubt.
So gehst du vor
- Auf der Police das Ende des Versicherungsjahres und die Kündigungsfrist ablesen. Den Betriebszeitraum findest du im Fahrzeugschein hinter dem Kennzeichen.
- Prüfen, ob das Fahrzeug außerhalb der Saison in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz steht.
- Bei einem Wechsel den neuen Vertrag ab dem Tag nach dem alten Vertragsende abschließen und den Betriebszeitraum angeben.
- Kündigen mit Versicherungsnummer und Kennzeichen, zum Beispiel mit der Vorlage. Für Ende 31. Dezember muss sie am 30. November zugehen.
- Eingang und Vertragsende bestätigen lassen.
Häufige Fragen
- Darf ich außerhalb der Saison am Straßenrand parken?
- Nein. Die FZV verbietet das Abstellen auf öffentlichen Straßen außerhalb des Betriebszeitraums, und die Ruheversicherung setzt eine Garage oder einen umfriedeten Platz voraus.
- Endet der Vertrag mit der Saison?
- Nein. Der Vertrag läuft weiter und verlängert sich jedes Jahr, bis du kündigst.
- Ist das dasselbe wie eine Abmeldung?
- Nein. Bei der Abmeldung wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und muss neu zugelassen werden. Auto abgemeldet erklärt, was dann mit dem Vertrag passiert.
- Kann ich den Betriebszeitraum ändern?
- Das ändert die Zulassungsstelle. Sag deinem Versicherer danach Bescheid, weil sich der Beitrag ändern kann.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 10 FZV; § 11 VVG; GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026). Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Motorradversicherung: Kündigungsfrist, Kündigungsfrist: ein bis drei Monate und Kündigen nach einer Beitragserhöhung relevant.
Für deinen Fall sind außerdem HUK Classic relevant.