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125er versichern
Eine 125er ist nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ein Leichtkraftrad: mehr als 50 und höchstens 125 cm³, höchstens 11 kW. Sie braucht keine Zulassung, aber ein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsbehörde, kein Versicherungskennzeichen. Versichert wird sie wie ein Motorrad mit einer Kfz-Haftpflicht, die über das Versicherungsjahr läuft und mit einem Monat Frist gekündigt wird.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Was die FZV unter einer 125er versteht
§ 2 Nummer 10 FZV definiert das Leichtkraftrad als Kraftrad mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und, bei einem Verbrennungsmotor, mit einem Hubraum von mehr als 50 und höchstens 125 cm³. Darunter fallen viele Roller und Motorräder, die im Handel als 125er laufen. Maßgeblich sind die Werte in deinen Fahrzeugpapieren, nicht der Name im Prospekt.
Leichtkrafträder brauchen nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c FZV keine Zulassung. Sie müssen nach § 4 Absatz 1 FZV aber einem genehmigten Typ entsprechen oder eine Einzelgenehmigung haben. Und nach § 4 Absatz 2 FZV dürfen sie nur mit einem amtlichen Kennzeichen nach § 9 FZV auf öffentliche Straßen. Für die Zuteilung gelten die Regeln des Zulassungsverfahrens, mit Ausnahme der Zulassungsbescheinigung Teil II.
Ein Roller bis 45 km/h mit höchstens 50 cm³ ist dagegen ein Kleinkraftrad und fährt mit einem Versicherungskennzeichen vom Versicherer. Den Unterschied beschreibt Versicherungskennzeichen für den Roller.
Wie die Versicherung bei der 125er läuft
Die Pflicht zur Kfz-Haftpflicht folgt aus § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes. Die Musterbedingungen des GDV behandeln Leichtkrafträder als eigene Fahrzeugart. In Anhang 1 Nummer 3 stehen eigene Tabellen für die Einstufung in Schadenfreiheitsklassen und für die Rückstufung nach einem Schaden, getrennt für Haftpflicht und Vollkasko. Die Werte lässt der GDV leer, jeder Versicherer füllt sie selbst. Als Merkmale zur Beitragsberechnung nennt Anhang 2 Nummer 2 für Krafträder und Leichtkrafträder unter anderem das Nutzeralter und die Motorleistung.
Willst du einen vorhandenen Schadenverlauf übernehmen, ist die Fahrzeuggruppe eine Voraussetzung. Nach I.6.2.1 der Musterbedingungen gehören Pkw, Leichtkrafträder und Krafträder zur selben unteren Fahrzeuggruppe. Ob die Übernahme in deinem Fall möglich ist, hängt an den weiteren Bedingungen aus I.6 und an deinem Versicherer.
Der Vertrag läuft nicht nach einem Verkehrsjahr bis Ende Februar wie beim Versicherungskennzeichen, sondern über das Versicherungsjahr aus deinem Versicherungsschein. Kündigen kannst du nach G.2.1 zum Ablauf des Versicherungsjahres, wenn die Kündigung spätestens einen Monat vorher zugeht. Die Stichtage für Motorräder stehen unter Motorradversicherung kündigen.
Beispiel: Du kaufst am 16. November 2026 einen Roller mit 125 cm³ und 9 kW laut Übereinstimmungsbescheinigung. Er ist ein Leichtkraftrad. Du schließt eine Kfz-Haftpflicht ab und lässt dir bei der Zulassungsbehörde ein amtliches Kennzeichen zuteilen. Läuft dein Versicherungsjahr bis zum 31. Dezember 2026, muss eine Kündigung zu diesem Termin spätestens am 30. November 2026 beim Versicherer sein.
So gehst du vor
- In der Übereinstimmungsbescheinigung Hubraum, Nennleistung und Höchstgeschwindigkeit ablesen.
- Kfz-Haftpflicht abschließen und den Versicherungsnachweis für die Zulassungsbehörde anfordern.
- Bei der Zulassungsbehörde fragen, welche Unterlagen sie für die Kennzeichenzuteilung verlangt.
- Kennzeichen zuteilen lassen und anbringen.
- Ende des Versicherungsjahres notieren, damit du die Kündigungsfrist von einem Monat einhältst.
Häufige Fragen
- Braucht die 125er ein Versicherungskennzeichen?
- Nein. Das Versicherungskennzeichen gilt nach § 4 Absatz 3 FZV für Kleinkrafträder, Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge. Die 125er bekommt ein amtliches Kennzeichen.
- Muss ich die 125er zulassen?
- Nein, sie ist nach § 3 Absatz 3 FZV zulassungsfrei. Das Kennzeichen teilt dir die Zulassungsbehörde trotzdem zu.
- Gibt es ein Saisonkennzeichen für die 125er?
- Wie Saisonkennzeichen und Versicherung zusammenhängen, erklärt Saisonkennzeichen. Frag bei der Zulassungsbehörde, ob sie es für dein Fahrzeug zuteilt.
- Endet die Versicherung automatisch im Februar?
- Nein. Das gilt nur für Verträge mit Versicherungskennzeichen. Die 125er-Versicherung verlängert sich nach dem Versicherungsschein, bis du fristgerecht kündigst.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 2 FZV; § 3 FZV; § 4 FZV; § 9 FZV; § 1 PflVG; GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigungsfrist: ein bis drei Monate, Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge und Musterbriefe zum Kopieren relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Ablaufdatum der Kfz-Versicherung und Ordentliche Kündigung der Kfz-Versicherung relevant.