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Versicherungskennzeichen für den Roller
Ein Roller mit höchstens 45 km/h und höchstens 50 cm³, als Elektroroller mit höchstens 4 kW Nenndauerleistung, braucht keine Zulassung, sondern ein Versicherungskennzeichen. Das Schild bekommst du direkt vom Versicherer, sobald der Vertrag geschlossen und der Beitrag bezahlt ist. Es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar. Das Verkehrsjahr 2027 hat blaue Schrift.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Welcher Roller ein Versicherungskennzeichen braucht
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt solche Roller Kleinkrafträder. Nach § 2 Nummer 11 FZV ist das ein zwei- oder dreirädriges Kraftfahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h. Beim zweirädrigen Kleinkraftrad darf der Verbrennungsmotor höchstens 50 cm³ haben, ein Elektromotor höchstens 4 kW Nenndauerleistung.
Ein Roller bis 45 km/h und bis 50 cm³ braucht nach § 3 Absatz 3 FZV keine Zulassung. Nach § 4 Absatz 3 FZV darf er aber nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen auf öffentliche Straßen. Ein Roller mit 125 cm³ oder mehr als 45 km/h ist kein Kleinkraftrad. Er bekommt ein amtliches Kennzeichen von der Zulassungsbehörde, wie die Seite 125er versichern erklärt.
Wie du an das Schild kommst
Nach § 52 Absatz 1 FZV überlässt der Versicherer dir das Versicherungskennzeichen und eine Bescheinigung dazu, nachdem der Vertrag geschlossen und der Beitrag gezahlt ist. Eine Zulassungsstelle brauchst du nicht. Der Versicherer meldet die Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt. Dafür gibst du ihm deine Halterdaten, die Fahrzeugklasse, die Art des Aufbaus, die Marke und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer. Die Bescheinigung musst du beim Fahren dabeihaben.
Das Schild trägt nach § 52 Absatz 2 FZV eine Erkennungsnummer aus höchstens drei Ziffern über höchstens drei Buchstaben, das Zeichen des Verbands der Kraftfahrtversicherer und das Verkehrsjahr. Die Farbe wechselt nach § 53 Absatz 1 FZV jedes Jahr: 2023 schwarz, 2024 blau, 2025 grün, dann in derselben Reihenfolge weiter. Für das Verkehrsjahr 2026 heißt das schwarz, für 2027 blau.
Anbringen musst du das Schild nach § 53 Absatz 3 FZV fest an der Rückseite, möglichst unter der Schlussleuchte. Der untere Rand muss mindestens 200 Millimeter über der Fahrbahn liegen, und das Schild muss reflektieren.
Wann das Kennzeichen endet
Schild und Bescheinigung verlieren nach § 52 Absatz 1 FZV ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verkehrsjahres. Nach G.1 der GDV-Musterbedingungen AKB-V endet auch der Vertrag dann von selbst, ohne Kündigung. Für das nächste Jahr brauchst du ein neues Schild. Endet der Vertrag vorher, fordert der Versicherer Schild und Bescheinigung nach § 55 FZV zurück. Wie dabei der Beitrag abgerechnet wird, steht unter Mopedversicherung kündigen.
Beispiel: Du kaufst am 15. November 2026 einen gebrauchten 50er Roller mit 45 km/h. Du schließt eine Versicherung ab und bekommst ein schwarzes Schild für das Verkehrsjahr 2026. Es gilt bis zum 28. Februar 2027. Ab dem 1. März 2027 fährst du nur mit einem neuen, blauen Schild für das Verkehrsjahr 2027 weiter.
So gehst du vor
- In der Übereinstimmungsbescheinigung oder Betriebserlaubnis Höchstgeschwindigkeit, Hubraum oder Motorleistung prüfen.
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Marke und Fahrzeugklasse für den Antrag bereitlegen.
- Versicherung abschließen und den Beitrag zahlen. Danach kommen Schild und Bescheinigung.
- Schild hinten fest anbringen, die Bescheinigung beim Fahren mitnehmen.
- Den 1. März im Kalender eintragen und das neue Schild rechtzeitig vorher besorgen.
Häufige Fragen
- Brauche ich für das Versicherungskennzeichen eine eVB-Nummer?
- Nein. Die eVB ist der Nachweis für die Zulassung. Das Versicherungskennzeichen ist nach § 52 FZV selbst der Nachweis der Haftpflichtversicherung.
- Darf ich mit dem alten Schild noch im März fahren?
- Nein. Es verliert mit Ablauf des Februars seine Gültigkeit.
- Was mache ich, wenn das Schild gestohlen wird?
- Der Versicherer gibt ein Ersatzkennzeichen mit neuer Nummer aus. Den Ablauf beschreibt Versicherungskennzeichen verloren.
- Gibt es beim Roller eine SF-Klasse?
- Die Musterbedingungen AKB-V für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen enthalten kein System mit Schadenfreiheitsklassen. Ob dein Versicherer etwas anderes anbietet, steht in deinen Bedingungen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 2 FZV; § 3 FZV; § 4 FZV; § 52 FZV; § 53 FZV; § 55 FZV; GDV, AKB-V (Stand 30.04.2025); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigungsfrist: ein bis drei Monate, Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge und Musterbriefe zum Kopieren relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Kfz-Versicherung nach der Heirat relevant.