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Versicherungskennzeichen verloren
Ist das Versicherungskennzeichen von Moped, Mofa oder Roller weg, ist nicht die Zulassungsstelle zuständig, sondern der Versicherer, der es ausgegeben hat. Melde den Verlust oder Diebstahl der Polizei, dann dem Versicherer, und fahr erst wieder mit dem Ersatzschild. Ohne gültiges Versicherungskennzeichen darfst du das Fahrzeug nach § 4 Absatz 3 FZV nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Warum der Versicherer das Schild ausgibt
Mofas, Mopeds, S-Pedelecs und andere zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge brauchen nach § 3 Absatz 3 FZV keine Zulassung. Dafür verlangt § 4 Absatz 3 FZV ein gültiges Versicherungskennzeichen. Nach § 52 Absatz 1 FZV ist dieses Schild der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz besteht.
Der Versicherer überlässt dir das Kennzeichen zusammen mit einer Bescheinigung für das jeweilige Verkehrsjahr, nach Abschluss des Vertrags und Zahlung der Prämie. Das Verkehrsjahr läuft vom 1. März bis zum Ende des Februars im Folgejahr. Mit dessen Ablauf verlieren Schild und Bescheinigung ihre Gültigkeit. Die Bescheinigung musst du beim Fahren dabeihaben.
Weil der Versicherer das Schild ausgibt, ist er auch der Ansprechpartner für den Ersatz. Die VGH schreibt in ihrem Ratgeber, bei einem verlorenen Versicherungskennzeichen sei direkt die Gesellschaft zuständig, die es ausgegeben hat. Melde den Verlust dort, damit das alte Kennzeichen für dieses Verkehrsjahr gesperrt wird, und leg die polizeiliche Verlustbescheinigung vor. Das neue Schild bekommt eine neue Kombination aus Ziffern und Buchstaben.
Die Kosten regelt jeder Versicherer selbst. Die Öffentliche Versicherung Braunschweig nennt für das Ersatzkennzeichen über die Geschäftsstelle eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro. Andere Versicherer können anders rechnen, frag deshalb bei deinem nach.
§ 3 Absatz 3 FZV: zulassungsfreie Fahrzeuge. § 4 Absatz 3 FZV: Betrieb nur mit gültigem Versicherungskennzeichen. § 52 FZV: Nachweis, Verkehrsjahr, Bescheinigung, Erkennungsnummer. § 53 FZV: Farbe und Anbringung. § 55 FZV: Rückgabe bei vorzeitigem Vertragsende.
Stand 6. November 2026
Woran du das richtige Ersatzschild erkennst
Die Farbe des Schildes wechselt nach § 53 Absatz 1 FZV mit jedem Verkehrsjahr: 2023 schwarz auf weißem Grund, 2024 blau, 2025 grün, danach wieder in derselben Reihenfolge. Das Ersatzschild für das laufende Verkehrsjahr ab März 2026 ist deshalb schwarz. Das Schild muss hinten fest angebracht sein, nach Möglichkeit unter der Schlussleuchte, und darf weder verdeckt noch verschmutzt sein.
Findest du das alte Schild später wieder, nutze es nicht weiter, sondern sprich mit dem Versicherer. Endet der Vertrag vor dem Ende des Verkehrsjahres, fordert der Versicherer nach § 55 FZV Schild und Bescheinigung ohnehin zurück. Bei einer Kündigung der Mopedversicherung vor Ende Februar gehört die Rückgabe des Schildes deshalb dazu. Für E-Scooter gilt statt des Schildes eine Plakette, dazu die Seite E-Scooter-Versicherung kündigen.
Beispiel: Am Montag, 9. November 2026, fehlt morgens das schwarze Versicherungskennzeichen an deinem Roller. Du gibst am selben Tag eine Verlustanzeige bei der Polizei auf und schickst die Bescheinigung am Dienstag, 10. November, an deinen Versicherer. Bis das Schild da ist, bleibt der Roller stehen. Das neue Schild gilt bis zum 28. Februar 2027.
So gehst du vor
- Den Weg der letzten Fahrt absuchen, oft lösen sich nur die Schrauben.
- Bei der Polizei eine Verlust- oder Diebstahlanzeige aufgeben und die Bescheinigung mitnehmen.
- Den Versicherer anrufen oder anschreiben, der das Kennzeichen ausgegeben hat, und die Bescheinigung schicken.
- Nach der Gebühr für das Ersatzschild fragen und eine neue Bescheinigung für das Verkehrsjahr anfordern.
- Das neue Schild hinten fest anbringen, die alte Bescheinigung vernichten oder zurückgeben, wie es der Versicherer verlangt.
Häufige Fragen
- Darf ich mit einem selbst gemachten Schild fahren?
- Nein. § 53 FZV und Anlage 17 schreiben Form, Farbe und Reflexion vor, und die Erkennungsnummer teilt der Versicherer zu. Ein Pappschild oder Ausdruck ist kein gültiges Versicherungskennzeichen.
- Brauche ich einen neuen Vertrag?
- Nein. Der Vertrag läuft weiter, du bekommst nur ein neues Schild mit neuer Bescheinigung. Kündigen musst du nicht.
- Was gilt bei einem Auto mit 45 km/h?
- Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge fahren nach § 4 Absatz 3 FZV ebenfalls mit Versicherungskennzeichen. Der Ersatz läuft genauso über den Versicherer. Ein Auto mit 45 km/h darf höchstens 350 kg leer wiegen, so beschreibt es die HUK24.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: §§ 3, 4, 52, 53 und 55 FZV; VGH, Mopedkennzeichen verloren; Öffentliche Versicherung Braunschweig, Moped und Mofa, Ersatzkennzeichen; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigungsfrist: ein bis drei Monate, Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge und Musterbriefe zum Kopieren relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Feuersozietät kündigen und Volkswagen Autoversicherung kündigen relevant.