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S-Pedelec: Versicherungskennzeichen statt Fahrradregeln

Ein S-Pedelec, das beim Treten bis 45 km/h unterstützt, ist kein Fahrrad, sondern ein Kraftfahrzeug, genauer ein Kleinkraftrad. Es braucht deshalb eine Kfz-Haftpflicht und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Ein normales Pedelec mit höchstens 0,25 kW, dessen Unterstützung spätestens bei 25 km/h endet, braucht beides nicht.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Wo die Grenze zwischen Pedelec und S-Pedelec liegt

Die Versicherungspflicht des PflVG hängt an der Bauart: § 1a PflVG erfasst Kraftfahrzeuge, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 Kilometer pro Stunde übersteigt.

§ 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes nimmt Räder mit Elektroantrieb vom Begriff Kraftfahrzeug aus, wenn drei Dinge zusammenkommen: Der Motor hat höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung, er unterstützt nur, solange du trittst, und die Unterstützung endet spätestens bei 25 km/h. Eine Anfahr- oder Schiebehilfe bis 6 km/h ist erlaubt. Für solche Pedelecs gelten die Vorschriften über Fahrräder.

Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und fällt damit aus dieser Ausnahme heraus. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ordnet es in § 2 Nummer 11 FZV als Kleinkraftrad ein: zweirädrig, höchstens 45 km/h, Elektromotor mit höchstens 4 kW Nenndauerleistung. Die Polizei Nordrhein-Westfalen fasst es in ihrem Merkblatt so zusammen: S-Pedelecs sind Kraftfahrzeuge, es besteht Versicherungspflicht mit Versicherungskennzeichen, und du brauchst die Fahrerlaubnis AM und einen geeigneten Helm.

Was das Versicherungskennzeichen bedeutet

Ein S-Pedelec braucht nach § 3 Absatz 3 FZV keine Zulassung. Nach § 4 Absatz 3 FZV darf es aber nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen auf öffentliche Straßen. Das Schild gibt der Versicherer nach § 52 FZV aus, zusammen mit einer Bescheinigung, sobald der Vertrag steht und der Beitrag bezahlt ist. Es gilt für das Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar und ist selbst der Nachweis der Haftpflicht. Eine eVB-Nummer brauchst du dafür nicht.

Am S-Pedelec muss das Schild nach § 53 Absatz 3 FZV fest hinten angebracht sein, möglichst unter der Schlussleuchte. Ein lose in der Tasche mitgeführtes Schild reicht nicht. Die Polizei NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abnehmen des Kennzeichens eine Ordnungswidrigkeit ist. Wie Farbe und Verkehrsjahr zusammenhängen, steht unter Versicherungskennzeichen für den Roller, denn für das S-Pedelec gelten dieselben Regeln.

Zulassung statt Versicherungskennzeichen

Ein Kleinkraftrad kann auf Antrag auch zugelassen werden. Das Land Berlin beschreibt diesen Weg ausdrücklich für Kleinkrafträder, E-Bikes und Pedelecs. Voraussetzung ist dort unter anderem, dass kein gültiges Versicherungskennzeichen besteht. Das Fahrzeug erhält dann ein amtliches Kennzeichen und eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. Ein E-Kennzeichen ist dabei laut Berlin nicht möglich. Für die Versicherung brauchst du dann eine eVB. Für die meisten Halter bleibt das Versicherungskennzeichen der einfachere Weg.

Beispiel: Du kaufst am 20. November 2026 ein S-Pedelec mit Unterstützung bis 45 km/h. Laut Betriebserlaubnis hat der Motor weniger als 4 kW. Du schließt eine Haftpflicht ab und bekommst ein schwarzes Schild für das Verkehrsjahr 2026. Es gilt bis zum 28. Februar 2027. Ab dem 1. März 2027 brauchst du ein neues Schild, dann mit blauer Schrift.

So gehst du vor

  1. In Betriebserlaubnis oder Übereinstimmungsbescheinigung prüfen, bis zu welcher Geschwindigkeit der Motor unterstützt.
  2. Bei Unterstützung über 25 km/h: Fahrerlaubnis AM prüfen und einen geeigneten Helm besorgen.
  3. Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen abschließen und die Fahrzeug-Identifizierungsnummer angeben.
  4. Schild hinten fest anbringen und die Bescheinigung beim Fahren dabeihaben.
  5. Vor dem 1. März das Schild für das neue Verkehrsjahr besorgen.

Häufige Fragen

Reicht die Hausratversicherung für das S-Pedelec?
Nicht für die Pflicht aus der FZV. Das S-Pedelec braucht eine Kfz-Haftpflicht nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz, nachgewiesen durch das Versicherungskennzeichen.
Braucht ein Pedelec bis 25 km/h ein Kennzeichen?
Nein, wenn es die Voraussetzungen aus § 1 Absatz 3 StVG erfüllt. Dann gelten die Fahrradregeln.
Kann ich das S-Pedelec auf 25 km/h drosseln und ohne Kennzeichen fahren?
Entscheidend ist, wie das Fahrzeug genehmigt ist. Kläre eine Umrüstung vorher mit dem Hersteller oder der Zulassungsbehörde, bevor du auf das Kennzeichen verzichtest.
Was passiert, wenn ich das Schild verliere?
Der Versicherer stellt ein Ersatzkennzeichen aus, siehe Versicherungskennzeichen verloren.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 1 StVG; § 2 FZV; § 3 FZV; § 4 FZV; § 52 FZV; § 53 FZV; § 1 PflVG; Polizei NRW, Kreis Euskirchen, Merkblatt Pedelec, S-Pedelec, E-Bike. Kein Rechtsrat.