Start / Auto mit 45 km/h versichern
Auto mit 45 km/h versichern
Ein Leichtfahrzeug mit vier Rädern und 45 km/h braucht keine Zulassung, aber ein gültiges Versicherungskennzeichen. So steht es in § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 FZV. Versichert wird es wie ein Moped für ein Verkehrsjahr von März bis Februar, und der Vertrag endet dann ohne Kündigung. Teilkasko und Vollkasko kannst du dazunehmen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Welche Regel für das 45-km/h-Auto gilt
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung nennt in § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe f leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge, einschließlich vierrädriger Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e, als Fahrzeuge, die keine Zulassung brauchen. Was ein leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug ist, verweist § 2 Nummer 12 FZV auf die EU-Verordnung Nr. 168/2013. Die HUK24 beschreibt diese Fahrzeuge auf ihrer Mopedseite als vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit höchstens 350 kg Leermasse und höchstens 45 km/h.
Ohne Zulassung bekommst du kein amtliches Kennzeichen und keine eVB-Nummer für die Zulassungsstelle. Stattdessen darf das Fahrzeug nach § 4 Absatz 3 FZV nur mit einem gültigen Versicherungskennzeichen auf öffentliche Straßen. Dieses Schild ist nach § 52 FZV der Nachweis der Kfz-Haftpflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Der Versicherer gibt es nach Vertragsabschluss und Zahlung der Prämie aus, zusammen mit einer Bescheinigung, die du beim Fahren dabeihaben musst.
Die HUK24 schreibt dazu, für vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bestehe ebenfalls Versicherungspflicht. Ein Auto mit höherer bauartbedingter Geschwindigkeit fällt nicht unter diese Ausnahme und wird ganz normal zugelassen und versichert.
Laufzeit, Teilkasko und Vollkasko
Für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen hat der GDV eigene Musterbedingungen, die AKB-V. Nach G.1 beginnt das Verkehrsjahr am 1. März und endet mit Ablauf des Februars im Folgejahr. Der Vertrag endet mit dem Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der 30. November spielt für dein 45-km/h-Auto deshalb keine Rolle. Für das nächste Verkehrsjahr brauchst du einen neuen Vertrag und ein neues Schild, das nach § 53 FZV jedes Jahr die Farbe wechselt.
Die AKB-V kennen neben der Haftpflicht auch die Kaskoversicherung, in A.2.2.1 die Teilkasko und in A.2.2.2 die Vollkasko. Die Vollkasko enthält nach A.2.2.2.1 alle Ereignisse der Teilkasko. Welche Bausteine dein Versicherer für das Leichtfahrzeug anbietet und zu welchen Bedingungen, steht in seinem Angebot. Eine Kündigung mitten im Verkehrsjahr ist nach G.2 der AKB-V an einen Anlass gebunden, etwa an ein Schadenereignis. Endet der Vertrag vorzeitig, gibst du das Kennzeichen nach G.9 unverzüglich zurück.
§ 3 Absatz 3 FZV: keine Zulassung. § 4 Absatz 3 FZV: Versicherungskennzeichen. § 2 Nummer 12 FZV: Begriff. § 52 FZV: Verkehrsjahr und Bescheinigung. GDV, AKB-V (Stand 30.04.2025): A.2.2 Kasko, G.1 Laufzeit, G.2 Kündigungsanlässe, G.9 Rückgabe.
Stand 6. November 2026
§ 3 Absatz 3 FZV: keine Zulassung. § 4 Absatz 3 FZV: Versicherungskennzeichen. § 2 Nummer 12 FZV: Begriff. § 52 FZV: Verkehrsjahr und Bescheinigung. § 53 FZV: Farbe und Anbringung. GDV, AKB-V (Stand 30.04.2025): A.2.2 Kasko, G.1 Laufzeit, G.2 Kündigungsanlässe, G.9 Rückgabe.
Stand 6. November 2026
Beispiel: Du kaufst am 6. November 2026 ein gebrauchtes Leichtfahrzeug mit 45 km/h. Der Vertrag mit Teilkasko beginnt am 9. Er endet am 28. Februar 2027 von selbst. Willst du ab 1. März 2027 weiterfahren, schließt du vorher einen neuen Vertrag ab und schraubst das neue Schild an.
So gehst du vor
- In der Übereinstimmungsbescheinigung prüfen, ob das Fahrzeug als leichtes vierrädriges Kraftfahrzeug mit 45 km/h eingetragen ist.
- Beim Versicherer einen Vertrag mit Versicherungskennzeichen abschließen und Teilkasko oder Vollkasko wählen, falls gewünscht.
- Kennzeichen hinten fest anbringen und die Bescheinigung ins Fahrzeug legen.
- Im Kalender den 28. Februar beziehungsweise 29. Februar eintragen, dann endet der Vertrag.
- Für das neue Verkehrsjahr rechtzeitig vor dem 1. März ein neues Kennzeichen holen.
Häufige Fragen
- Muss ich mein 45-km/h-Auto kündigen?
- Nach G.1 der AKB-V nicht. Der Vertrag endet mit Ablauf des Februars. Prüfe in deinem Versicherungsschein, ob dein Versicherer etwas anderes vereinbart hat.
- Gibt es eine SF-Klasse?
- Die AKB-V enthalten kein Schadenfreiheitsrabatt-System. Ob dein Versicherer dennoch Rabatte gibt, steht in seinem Tarif.
- Was mache ich, wenn das Kennzeichen fehlt?
- Polizei und Versicherer informieren und erst mit dem Ersatzschild weiterfahren. Das Ersatzschild bekommt eine neue Erkennungsnummer, wie bei einem verlorenen Versicherungskennzeichen am Moped.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 2 FZV; § 3 FZV; § 4 FZV; § 52 FZV; § 53 FZV; GDV, AKB-V, Stand 30.04.2025; HUK24, Mopedversicherung, Leichtkraftfahrzeug vierrädrig; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem Mopedversicherung kündigen, Piaggio Ape versichern und Kündigungsfrist: ein bis drei Monate relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Ablaufdatum der Kfz-Versicherung und Parkschaden und Vollkasko relevant.