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Kfz-Versicherung per E-Mail kündigen

Ja, für Verträge ab dem 1. Oktober 2016 reicht eine E-Mail. Der Versicherer darf in seinen Bedingungen keine strengere Form als Textform verlangen. Entscheidend ist, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt, für den Wechsel zum 1. Januar meist bis 30. November.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Den konkreten Termin für den Jahreswechsel prüfst du in der Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung anhand deiner Police.

Welche Form gilt

Textform heißt: eine lesbare Erklärung mit deinem Namen, ohne Unterschrift. E-Mail, Online-Formular und Fax erfüllen sie. Für Verträge, die seit dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, darf eine Klausel keine Schriftform mit Unterschrift mehr vorschreiben. Bei älteren Verträgen kann in den Bedingungen noch Schriftform stehen. Dann ist ein Brief mit Unterschrift der sichere Weg.

Willst du per Fax kündigen, nimm nur eine offizielle Nummer und sichere das vollständige Fax mit Sendeprotokoll. Der Bericht allein beweist den Zugang nicht: Kfz-Versicherung per Fax kündigen.

§ 309 Nr. 13 BGB: keine strengere Form als Textform in Bedingungen. § 126b BGB: was Textform ist. § 130 BGB: Eine Erklärung wirkt, wenn sie zugeht. § 312k BGB: Kündigungsbutton bei online geschlossenen Verträgen.

Stand 6. November 2026

E-Mail, Button, Fax oder Einschreiben

Nach § 130 BGB wird eine Erklärung gegenüber einem anderen wirksam, wenn sie ihm zugeht.

Telefonisch reicht die Kündigung bei der ADAC Autoversicherung nicht, du brauchst das Online-Meldeformular und die Versicherungsnummer, nicht die Mitgliedsnummer.

Beispiel: Dein Versicherungsjahr endet am 31. Dezember 2026, die Kündigungsfrist ist ein Monat. Du schickst die E-Mail am Sonntag, 29. November 2026, um 21 Uhr. Gelesen wird sie am Montag, 30. November. Sie ist damit rechtzeitig. Kommt bis Freitag, 4. Dezember, keine Bestätigung, rufst du an und lässt dir den Eingang am 29. oder 30. November bestätigen.

So kündigst du per E-Mail

  1. Versicherungsnummer und Kennzeichen aus der Police heraussuchen.
  2. Den Text aus der Vorlage kopieren und das Vertragsende eintragen, meist der 31. Dezember.
  3. An die Kündigungs- oder Service-Adresse des Versicherers senden, Betreff: „Kündigung Kfz-Versicherung, Versicherungsnummer …“.
  4. Um eine Bestätigung des Eingangs und des Vertragsendes in Textform bitten.
  5. Die gesendete E-Mail als PDF speichern.

service@axa.de ist die E-Mail, über die du die AXA zusätzlich zur Kündigungsseite erreichst.

Die Bedingungen der Toyota Versicherung nennen in G.5 ausdrücklich Brief oder E-Mail als Textform und als Kontakt kundenservice@aioinissaydowa.eu.

Häufige Fragen

Muss ich die Kfz-Kündigungs-E-Mail unterschreiben?
Nein. Für Textform reicht dein Name am Ende. Eine eingescannte Unterschrift schadet nicht.
Was, wenn der Versicherer nicht antwortet?
Die Kündigung wirkt mit dem Zugang, nicht mit der Bestätigung. Fordere die Bestätigung trotzdem nach, sie ist dein Beleg.
Darf ich die Kündigung über den neuen Versicherer laufen lassen?
Viele Versicherer bieten an, die Kündigung für dich zu schicken. Die Frist bleibt dieselbe. Mehr zur Reihenfolge unter Wechseln.

Kommt nach dem Versand keine Antwort, prüfe zuerst den Zugang und hake mit deinen Belegen nach: Kündigungsbestätigung kommt nicht.

Auch Automobilclubs nehmen die E-Mail an: Der AvD verlangt für die HELP Mitgliedschaft Textform und den Zugang drei Monate vor Ablauf, so steht es bei der Kündigung der AvD-Mitgliedschaft.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.