kfzstichtag

Start / Kfz-Versicherungsschein verloren

Kfz-Versicherungsschein verloren

Ist dein Kfz-Versicherungsschein weg, verlangst du beim Versicherer einen neuen. § 3 Absatz 3 VVG gibt dir diesen Anspruch, wenn der Schein abhandengekommen oder vernichtet ist. Die Kosten dafür trägst du nach § 3 Absatz 5 VVG selbst. Dein Versicherungsschutz und deine Kündigungsfrist hängen nicht am Papier.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Was das Gesetz dir gibt

Der Versicherer muss dir den Versicherungsschein nach § 3 Absatz 1 VVG in Textform übermitteln. Auf dein Verlangen schickt er ihn als Urkunde. Viele Versicherer legen die Police deshalb nur noch als PDF im Kundenkonto ab. Schau dort zuerst nach, bevor du einen Ersatz bestellst. Ein gespeichertes PDF ist bereits der Schein in Textform.

Ist der Schein wirklich verloren, gilt § 3 Absatz 3 VVG: Ist ein Versicherungsschein abhandengekommen oder vernichtet, kannst du die Ausstellung eines neuen verlangen. Eine Ausnahme nennt derselbe Absatz für Scheine, die der Kraftloserklärung unterliegen. Dann muss der Versicherer erst nach der Kraftloserklärung ausstellen. Für eine gewöhnliche Kfz-Police fragst du beim Versicherer nach, ob er so etwas verlangt.

Nach § 3 Absatz 5 VVG trägst du die Kosten für den neuen Schein und musst sie auf Verlangen vorschießen. Einen Betrag nennt das Gesetz nicht. Frag vorher, ob der Versicherer etwas berechnet.

Unabhängig vom Schein kannst du nach § 3 Absatz 4 VVG jederzeit Abschriften der Erklärungen verlangen, die du selbst zum Vertrag abgegeben hast, etwa deinen Antrag. Brauchst du solche Abschriften für eine fristgebundene Erklärung gegenüber dem Versicherer und hast du sie noch nie bekommen, ist der Lauf dieser Frist vom Zugang deiner Anforderung bis zum Eingang der Abschriften gehemmt.

§ 3 VVG: Absatz 1 Versicherungsschein in Textform, Absatz 3 neuer Schein bei Verlust, Absatz 4 Abschriften und Fristhemmung, Absatz 5 Kosten. § 11 VVG: Kündigung bei Verträgen, die sich verlängern.

Stand 6. November 2026

Kündigen ohne Versicherungsschein

Für eine Kündigung brauchst du den Schein nicht in der Hand. Entscheidend ist, dass der Versicherer deinen Vertrag zuordnen kann und die Erklärung rechtzeitig zugeht. Name, Anschrift, Kennzeichen und, falls vorhanden, die Versicherungsnummer aus einer alten Beitragsrechnung oder einem Kontoauszug reichen dafür in der Regel. Fehlt die Nummer, schreib das Kennzeichen und das Fahrzeug dazu.

Warte mit der Kündigung nicht auf den Ersatzschein. Endet dein Vertrag am 31. Dezember und gilt eine Monatsfrist, muss die Kündigung am 30. November beim Versicherer sein. Die Anforderung des neuen Scheins verschiebt diesen Tag nicht. Die Vorlage für den Text findest du auf der Seite Kündigungsvorlage für die Kfz-Versicherung, dort steht auch der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Termin“.

Der Versicherungsschein ist nicht die eVB-Nummer. Für die Zulassung oder Ummeldung brauchst du die elektronische Versicherungsbestätigung. Die Seite zur eVB-Nummer erklärt, wann sie gilt.

Beispiel: Beim Umzug am 2. November 2026 geht der Ordner mit deiner Kfz-Police verloren. Du willst zum 31. Dezember 2026 kündigen. Am 9. November 2026 schickst du die Kündigung per E-Mail mit Name, Anschrift und Kennzeichen und bittest im selben Schreiben um eine Kopie des Versicherungsscheins. Die Kündigung ist trotzdem 21 Tage vor dem 30. November zugegangen.

So gehst du vor

  1. Im Kundenkonto, in E-Mails und bei alten Beitragsrechnungen nach der Police oder der Versicherungsnummer suchen.
  2. Findest du nichts, beim Versicherer einen neuen Versicherungsschein nach § 3 Absatz 3 VVG verlangen und nach den Kosten fragen.
  3. Willst du kündigen, die Kündigung sofort schicken und nicht auf den Ersatzschein warten.
  4. Kennzeichen, Fahrzeug und deinen Namen angeben, damit der Vertrag eindeutig zugeordnet wird.
  5. Eingangsbestätigung und neuen Schein zusammen ablegen, am besten als PDF.

Häufige Fragen

Bin ich ohne Versicherungsschein noch versichert?
Ja. Der Schein dokumentiert den Vertrag. Der Versicherungsschutz besteht, solange der Vertrag läuft und die Beiträge gezahlt sind.
Muss ich den Verlust der Polizei melden?
§ 3 VVG verlangt das nicht. Frag beim Versicherer nach, ob er für den Ersatz eine Erklärung zum Verlust haben möchte.
Muss der Versicherer den neuen Schein kostenlos schicken?
Nein. Nach § 3 Absatz 5 VVG trägst du die Kosten und musst sie auf Verlangen vorschießen. Manche Versicherer stellen die Police kostenlos im Kundenkonto bereit.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 3 VVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.