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Typklasse 2027: So fragst du sie ab

Die Veröffentlichung der GDV-Typklassenstatistik 2027 erfolgte am 30. September 2026. Deine genaue Einstufung findest du kostenlos in der offiziellen Abfrage nach Marke und Modell oder mit HSN und TSN. Eine höhere Typklasse allein sagt noch nicht, wie stark dein Beitrag steigt.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Die Typklasse 2027 abfragen

Die GDV-Regionalstatistik 2027 ist seit dem 9. September 2026 veröffentlicht.

Nutze die Typklassen-Abfrage des GDV. Du kannst nach Marke und Modell suchen oder HSN und TSN aus der Zulassungsbescheinigung eingeben. Prüfe dabei, ob du Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko vergleichst. Ein Fahrzeug kann in den drei Sparten unterschiedliche Typklassen haben.

Die GDV-Pressemitteilung zur Statistik 2027 nennt 16 Typklassen in der Haftpflicht von 10 bis 25, 25 Klassen in der Vollkasko von 10 bis 34 und 24 Klassen in der Teilkasko von 10 bis 33. Das sind die Klassensysteme, nicht deine individuelle Beitragshöhe.

Die GDV-Information zur Typklassenstatistik 2027 beschreibt die Statistik als unverbindlich. Versicherer können sie bei neuen Verträgen und bei bestehenden Verträgen zur nächsten Hauptfälligkeit anwenden.

Was die Typklasse misst

Die Typklasse bildet die Schaden- und Unfallbilanz eines Automodells ab. In der Haftpflicht zählen Schäden an Dritten. In der Vollkasko kommen selbst verursachte Schäden am eigenen Auto und Teilkaskoschäden hinzu. In der Teilkasko werden nur die dort versicherten Schäden betrachtet, etwa Diebstahl, Glas, Wild oder Naturereignisse.

Die Statistik nutzt die Schadenbilanzen der vergangenen drei Jahre. Eine niedrige Einstufung wirkt sich nach der Erklärung des GDV tendenziell günstiger auf den Beitrag aus. Der Versicherungsbeitrag hängt aber auch von Regionalklasse, SF-Klasse, Fahrleistung, Fahrerkreis, Selbstbeteiligung und weiteren Tarifmerkmalen ab.

Beispiel: Die Typklasse deines Modells steigt für 2027 um eine Stufe. Entscheidend ist die neue Rechnung, weil auch Region, SF-Klasse und Tarif eine Rolle spielen.

Wann die neue Einstufung zählt

Die Statistik ist eine Empfehlung des GDV und nicht automatisch eine Vertragsänderung. Ein Versicherer kann sie für Neuverträge sofort und für bestehende Verträge zur nächsten Hauptfälligkeit verwenden. Wenn dadurch dein Beitrag steigt, prüfe die Mitteilung des Versicherers. Eine Beitragserhöhung kann ein eigenes Kündigungsrecht auslösen: Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung kündigen.

Eine höhere Typklasse allein reicht nicht. Die Abgrenzung erklärt Typklasse höher: kündigen?.

So gehst du vor

  1. Suche die Zulassungsbescheinigung Teil I heraus und notiere HSN und TSN.
  2. Rufe die GDV-Abfrage auf und wähle die richtige Versicherungsart.
  3. Vergleiche die Einstufung mit deiner letzten Beitragsrechnung. Eine Änderung in der Abfrage ist noch keine konkrete Euro-Erhöhung.
  4. Prüfe die Beitragsmitteilung deines Versicherers auf Typklasse, Regionalklasse, SF-Klasse und weitere Änderungen.
  5. Wenn der Beitrag wegen der Anpassung steigt, notiere den Zugangstag des Schreibens. Beitragserhöhung erklärt die Sonderkündigungsfrist.

Häufige Fragen

Ist die Typklasse 2027 für alle Versicherer gleich?
Die GDV-Statistik ist eine gemeinsame, unverbindliche Grundlage. Ob und wie ein Versicherer sie verwendet, kann sich aus deinen Bedingungen und seiner Beitragsmitteilung ergeben.
Warum steigt mein Beitrag, obwohl die Typklasse gleich bleibt?
Auch Regionalklasse, SF-Klasse, Fahrleistung, Reparaturkosten, Tarif und weitere Merkmale beeinflussen den Beitrag.
Wo finde ich HSN und TSN?
Beide Nummern stehen in der Zulassungsbescheinigung Teil I. Die GDV-Abfrage akzeptiert außerdem die Suche nach Marke und Modell.
Kann ich wegen einer höheren Typklasse kündigen?
Eine Typklassenänderung allein beendet den Vertrag nicht. Steigt dadurch der Beitrag und bleibt der Versicherungsschutz gleich, prüfe die Mitteilung und das Kündigungsrecht nach § 40 VVG.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, Neue Typklassen für über 12 Millionen Autofahrer; offizielle Typklassen-Abfrage; § 40 VVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.