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Neuen Kfz-Versicherungsvertrag widerrufen: 14 Tage
Einen neu abgeschlossenen Kfz-Versicherungsvertrag kannst du 14 Tage lang ohne Begründung widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn du Versicherungsschein, Bedingungen und Widerrufsbelehrung erhalten hast. Es reicht, den Widerruf innerhalb der Frist abzuschicken.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Du suchst die Kündigungsfrist für deinen alten Vertrag? Die steht hier: Kündigungsfrist der Kfz-Versicherung.
Wann die Widerrufsfrist für den neuen Vertrag beginnt
Die Frist beginnt mit dem Vertragsschluss, aber nicht bevor du diese Unterlagen in Textform hast:
- den Versicherungsschein,
- die Vertragsbestimmungen mit den Bedingungen,
- die vorgeschriebenen Informationen und eine Belehrung über das Widerrufsrecht.
Fehlt eines davon, beginnt die Frist nicht. Ob alles angekommen ist, muss der Versicherer beweisen. Wurdest du richtig belehrt, erlischt das Recht spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Wie du widerrufst
Der Widerruf braucht Textform, also zum Beispiel eine E-Mail. Hast du den Vertrag online abgeschlossen, muss der Versicherer dort eine Funktion „Vertrag widerrufen“ anbieten. Was du über diese Funktion innerhalb der Frist abschickst, gilt als rechtzeitig.
§ 8 VVG: 14 Tage, Textform, rechtzeitige Absendung genügt. § 356a BGB: Widerrufsfunktion bei Online-Verträgen.
Stand 6. November 2026
Was mit dem Beitrag passiert
Der Versicherer muss gezahlte Beiträge innerhalb von 30 Tagen zurückzahlen. Lief der Schutz schon vor dem Widerruf und wurdest du vorher darauf hingewiesen, behält er den Anteil für die Zeit bis zum Widerruf. Hast du in der Zeit einen Schaden gemeldet und Geld bekommen, musst du es nicht zurückgeben.
Beispiel: Du schließt am 10. Oktober 2026 online einen Vertrag ab und bekommst am selben Tag alle Unterlagen. Die Frist läuft bis 24. Oktober. Du schickst den Widerruf am 22. Oktober per E-Mail ab. Er ist rechtzeitig, auch wenn der Versicherer ihn erst am 26. Oktober liest.
Wann es kein Widerrufsrecht gibt
Kein Widerrufsrecht gibt es bei Verträgen, die kürzer als einen Monat laufen, und bei einer vorläufigen Deckung, die nicht online oder am Telefon geschlossen wurde. Den alten Vertrag beendet der Widerruf nicht. Den kündigst du wie gewohnt zum Ende des Versicherungsjahres, siehe Kündigungsfrist.
So erklärst du den Widerruf
- Prüfe, wann dir die Vertragsunterlagen und die Widerrufsbelehrung zugegangen sind.
- Formuliere eindeutig, welchen Vertrag du widerrufst.
- Sende die Erklärung innerhalb der Frist an eine nachweisbare Kontaktadresse.
- Bewahre deine Erklärung und den Zugangsnachweis auf.
Häufige Fragen
- Wann beginnt die Widerrufsfrist?
- Sie beginnt bei einem Versicherungsvertrag nach den gesetzlichen Voraussetzungen mit dem Zugang der erforderlichen Unterlagen und der Belehrung.
- Muss ich den Widerruf begründen?
- Nein. Der Widerruf ist innerhalb der Frist ohne Begründung möglich.
Nimm für den Widerruf die Kontaktdaten aus deinen Vertragsunterlagen. Notiere das Datum des Vertragsschlusses und den Zugang der Unterlagen und bewahre die Belehrung auf. Bei elektronischem Versand speicherst du Nachricht und Versandnachweis. So kannst du Fristbeginn und rechtzeitige Absendung belegen.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.
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