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SF-Klasse 1/2

Die SF-Klasse ½ ist eine Sondereinstufung für Pkw, die ohne übernommenen Schadenverlauf starten. Nach den Musterbedingungen des GDV bekommst du sie, wenn du seit mindestens drei Jahren eine Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder hast. Bleibst du ein volles Kalenderjahr schadenfrei, geht es in die SF-Klasse 1.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Wann ein Vertrag in SF ½ beginnt

Ohne Vorgeschichte startet ein Vertrag nach I.2.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung in der SF-Klasse 0. Für Pkw sieht I.2.2.1 eine Ausnahme vor: Hast du seit mindestens drei Jahren einen Führerschein für Pkw oder Krafträder, der in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums erteilt wurde oder nach I.2.5 gleichgestellt ist, wird der Vertrag in SF ½ eingestuft. Gleichgestellt sind Fahrerlaubnisse aus anderen Staaten, die ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden können oder schon umgeschrieben sind.

Die HUK-COBURG führt SF ½ in ihrer Übersicht für zwei typische Situationen: Führerschein seit mindestens drei Jahren oder Zweitwagen. Sie weist außerdem darauf hin, dass eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht als Führerschein zählt. Für Zweitwagen enthält das GDV-Muster dagegen eigene Regeln mit SF 1 und SF 3, die Einzelheiten stehen auf der Seite SF-Klasse für den Zweitwagen.

Wichtig: Diese Regeln sind Musterbedingungen. Jeder Versicherer kann eigene Einstufungen und eigene Beitragssätze festlegen. Welchen Prozentsatz SF ½ bei dir bedeutet, steht nur in der Tabelle deines Versicherers, das Muster lässt die Tabellen in Anhang 1 offen.

Wie es aus SF ½ weitergeht

Nach I.3 stuft der Versicherer deinen Vertrag jeweils zum 1. Januar nach dem Schadenverlauf des Vorjahres neu ein. Bestand der Schutz das ganze Kalenderjahr ohne Unterbrechung und ohne Schaden, kommst du nach I.3.4.1 aus SF ½ in SF 1. Beginnt der Vertrag zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli und bestand bis zum 31. Dezember mindestens sechs Monate Schutz, gilt nach I.3.4.2 dasselbe schon zum folgenden 1. Januar.

Wer in SF 0 begonnen hat, kann nach I.2.4 auf Antrag besser eingestuft werden, sobald er drei Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis ist und der Vertrag schadenfrei verlaufen ist. Melde dich dann selbst beim Versicherer, die Besserstufung kommt nur auf Antrag. Hat ein Elternteil eine bessere Klasse, ist die Übertragung ein anderer Weg, beschrieben unter SF-Klasse auf das Kind übertragen.

Beispiel: Du hast den Führerschein seit dem 10. März 2023 und versicherst am 15. April 2026 dein erstes eigenes Auto. Der Vertrag startet in SF ½. Bleibst du bis zum 31. Dezember 2026 schadenfrei, wirst du zum 1. Januar 2027 in SF 1 eingestuft, weil der Vertrag vor dem 1. Juli begann und mehr als sechs Monate lief.

So sicherst du dir SF ½

  1. Datum der Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder auf dem Führerschein nachsehen.
  2. Prüfen, ob die drei Jahre beim Vertragsbeginn erfüllt sind.
  3. Bei einem ausländischen Führerschein klären, ob er nach I.2.5 gleichgestellt ist.
  4. Beim Antrag eine Kopie des Führerscheins bereithalten.
  5. Im ersten Beitragsbescheid die eingetragene SF-Klasse kontrollieren.

Häufige Fragen

Wie viel Prozent zahle ich in SF ½?
Das legt jeder Versicherer in seiner eigenen Tabelle fest. Die GDV-Musterbedingungen nennen keinen Prozentsatz.
Zählt der Mofaführerschein?
Die HUK-COBURG schreibt, dass eine Mofa-Prüfbescheinigung nicht zählt. Das Muster spricht von einer Fahrerlaubnis für Pkw oder Krafträder.
Was passiert nach einem Schaden in SF ½?
Dann gibt es keine Besserstufung, und der Versicherer stuft nach seiner Rückstufungstabelle ein.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: GDV, AKB 2015; HUK-COBURG, Schadenfreiheitsklasse; § 11 VVG. Kein Rechtsrat.