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Grünes Kennzeichen und Versicherung

Ein grünes Kennzeichen zeigt, dass der Halter von der Kfz-Steuer befreit ist. Von der Versicherungspflicht befreit es nicht. Wer ein Fahrzeug zulassen will, braucht nach der FZV auch mit grüner Schrift eine Kfz-Haftpflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Wann die FZV ein grünes Kennzeichen zuteilt

§ 10 Absatz 2 FZV schreibt vor: Ist der Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, bekommt das Fahrzeug ein Kennzeichen mit grüner Beschriftung auf weißem Grund. Die Zuteilung wird in der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt. Für Anhänger gibt es ein grünes Kennzeichen außerdem, wenn es für die Sonderregelung für Kraftfahrzeuganhänger nach § 10 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes beantragt wird.

Die FZV nimmt einige Fälle aus. Trotz Steuerbefreiung bekommen unter anderem Fahrzeuge von Behörden, Leichtkrafträder und Kleinkrafträder, Fahrzeuge schwerbehinderter Personen nach § 3a des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, besonders emissionsreduzierte Kraftfahrzeuge und Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen kein grünes Kennzeichen. Auch ein grünes Kennzeichen kann nach § 10 Absatz 3 FZV als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Das grüne Kennzeichen ist nicht die Grüne Karte. Die Grüne Karte ist die Internationale Versicherungskarte für Fahrten ins Ausland. Das grüne Kennzeichen betrifft nur die Steuer.

§ 10 Abs. 2 FZV: grünes Kennzeichen bei Steuerbefreiung und Ausnahmen. § 3 Abs. 1 FZV: Zulassung nur mit Kfz-Haftpflicht nach § 1 PflVG. § 1 PflVG und § 2 PflVG: Versicherungspflicht des Halters und ihre Ausnahmen.

Stand 6. November 2026

Warum die Haftpflicht trotzdem Pflicht ist

Nach § 3 Absatz 1 FZV wird ein Fahrzeug nur zugelassen, wenn eine Kfz-Haftpflicht nach § 1 PflVG besteht. Diese Voraussetzung hängt nicht von der Farbe des Kennzeichens ab. § 1 PflVG verpflichtet den Halter, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Die Ausnahmen von dieser Pflicht stehen in § 2 PflVG. Dort sind nur bestimmte Halter genannt: der Bund, die Länder, Gemeinden mit mehr als hunderttausend Einwohnern, bestimmte Gemeinde- und Zweckverbände sowie juristische Personen mit einem freigestellten Haftpflichtschadenausgleich. Eine Steuerbefreiung steht dort nicht. Für den Versicherungsschutz gelten deshalb dieselben Mindestsummen wie für jedes andere Kfz, darunter siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden aus der gesetzlichen Mindestdeckung.

Beispiel: Ein Verein lässt am 12. April 2027 einen steuerbefreiten Anhänger mit grünem Kennzeichen zu. Die Zulassungsbehörde verlangt dafür die Versicherungsbestätigung einer Kfz-Haftpflicht. Laut Police ist der Jahresbeitrag angegeben. Die Kfz-Steuer entfällt, die Versicherung nicht.

So gehst du beim grünen Kennzeichen vor

  1. Bei der Zulassungsbehörde klären, ob die Steuerbefreiung für dein Fahrzeug ein grünes Kennzeichen auslöst oder unter eine Ausnahme fällt.
  2. Beim Versicherer eine Kfz-Haftpflicht abschließen und die Versicherungsbestätigung anfordern.
  3. Dem Versicherer die Nutzung des Fahrzeugs genau beschreiben, etwa bei einem Sportanhänger.
  4. Nach der Zulassung den Vermerk in der Zulassungsbescheinigung Teil I prüfen.
  5. Kündigungsfrist und Vertragsende in den Bedingungen nachlesen, sie richten sich nach der Police.

Häufige Fragen

Ist ein Fahrzeug mit grünem Kennzeichen versicherungsfrei?
Nein. § 10 Absatz 2 FZV knüpft nur an die Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer an. Die Zulassung verlangt nach § 3 FZV weiter eine Kfz-Haftpflicht.
Brauche ich eine Kasko?
Das Gesetz verlangt nur die Haftpflicht. Ob du eine Kasko möchtest, entscheidest du selbst.
Gilt das auch für Boots- oder Pferdeanhänger?
Für zugelassene Anhänger gilt § 3 FZV genauso. Ob dein Anhänger zulassungspflichtig ist und welches Kennzeichen er bekommt, entscheidet die Zulassungsbehörde.

Kündigst du die Police für den Anhänger, gilt laut HUK und DEVK in der Regel ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres; bei Vertragsende am 31. Dezember ist das der 30. November, auch für die Anhänger-Versicherung.

Für den Traktor als land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine nach § 2 Nummer 16 FZV gilt die Frist aus der Police, meist ein Monat zum Ende des Versicherungsjahres, Näheres auf der Seite Traktor-Versicherung kündigen.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 10 FZV; § 3 FZV; § 1 PflVG; § 2 PflVG; Anlage zum PflVG; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.