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Kfz-Versicherung nach einem Todesfall
Der Vertrag endet nicht mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Die Erben treten in ihn ein und können ihn zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, meist mit einem Monat Frist. Ein eigenes Sonderkündigungsrecht wegen des Todesfalls steht weder im Gesetz noch in den Musterbedingungen.
Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir
Der Vergleich oben ist erst sinnvoll, wenn feststeht, wer das Auto behält und wann der alte Vertrag endet. Lies vorher die Abschnitte unten.
Warum der Vertrag weiterläuft
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über, auch laufende Verträge. Der Erbfall ist kein Verkauf. Das Kündigungsrecht des Käufers nach einem Fahrzeugverkauf (§ 96 VVG, G.2.5 der Musterbedingungen) passt deshalb nicht, solange das Auto bei den Erben bleibt. Die Erben kündigen zum normalen Termin nach G.2.1.
§ 1922 BGB: Gesamtrechtsnachfolge. § 11 VVG: Kündigung zum Ablauf. § 95 und § 96 VVG: Veräußerung.
Stand 6. November 2026
Drei Wege für das Auto
- Ein Erbe behält das Auto: Den Versicherer über den Todesfall informieren und den Vertrag auf den Erben umschreiben lassen. Halterdaten muss der Erbe bei der Zulassungsbehörde ändern lassen (§ 15 FZV). Wechseln kann er zum Ablauf des Versicherungsjahres.
- Das Auto wird abgemeldet: Die Zulassungsbehörde meldet die Außerbetriebsetzung an den Versicherer. Meist geht der Vertrag dann in die beitragsfreie Ruheversicherung über und endet nach der in den Bedingungen genannten Zahl von Monaten. Die Ruheversicherung nach der Abmeldung erklärt Auto abgemeldet.
- Das Auto wird verkauft: Dann geht der Vertrag auf den Käufer über, und der Käufer kann kündigen. Die Erben melden den Verkauf. Den Vertragsübergang erklärt Auto verkauft.
Wird das Auto verschrottet, fällt das versicherte Risiko weg. Der Versicherer bekommt den Beitrag dann nur bis zu dem Tag, an dem er davon erfährt (G.8, § 80 VVG). Melde die Verschrottung deshalb sofort.
SF-Klasse des Verstorbenen übernehmen
Die Musterbedingungen erlauben, den Schadenverlauf einer anderen Person zu übernehmen, wenn du ihr Auto überwiegend gefahren hast (I.6.1.3, I.6.2.3). Infrage kommen Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder und Arbeitgeber. Übernommen wird nur der Zeitraum, in dem du das Auto überwiegend gefahren hast, und nur so weit, wie dein Führerschein das belegt. Ist die andere Person verstorben, reicht deine eigene Erklärung in Textform. Wie lange die Nutzung zurückliegen darf, lässt das Muster offen. Frag deinen Versicherer nach seiner Frist.
Bei „Kfz-Versicherung nach einem Todesfall“ folgt diese Reihenfolge: Versicherer über den Todesfall informieren, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Frag, welche Nachweise er braucht. Danach Unter den Erben klären, ob das Auto behalten, abgemeldet oder verkauft wird. Anschließend Bleibt es zugelassen: Halterdaten bei der Zulassungsbehörde ändern und den Vertrag umschreiben lassen. Danach Soll gewechselt werden: neuen Vertrag ab dem Tag nach Vertragsende abschließen, dann zum Ablauf kündigen, mit der Vorlage. Zum Schluss Bei Bedarf die Übernahme der SF-Klasse beim Versicherer des Erben beantragen.
Beispiel: Der Vater stirbt am 12. September 2026. Seine Tochter erbt den Kombi und behält ihn. Der Vertrag läuft bis 31. Sie lässt den Vertrag auf sich umschreiben. Will sie ab 2027 zu einem anderen Versicherer, muss ihre Kündigung bis Montag, 30. November 2026, ankommen.
So gehst du vor
- Versicherer über den Todesfall informieren, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen. Frag, welche Nachweise er braucht.
- Unter den Erben klären, ob das Auto behalten, abgemeldet oder verkauft wird.
- Bleibt es zugelassen: Halterdaten bei der Zulassungsbehörde ändern und den Vertrag umschreiben lassen.
- Soll gewechselt werden: neuen Vertrag ab dem Tag nach Vertragsende abschließen, dann zum Ablauf kündigen, mit der Vorlage.
- Bei Bedarf die Übernahme der SF-Klasse beim Versicherer des Erben beantragen.
Häufige Fragen
- Endet die Kfz-Versicherung mit dem Tod automatisch?
- Nein. Sie läuft weiter, bis sie gekündigt wird, das Auto verkauft oder abgemeldet wird oder das Risiko wegfällt.
- Haben die Erben ein Sonderkündigungsrecht?
- Nicht wegen des Todesfalls. Die normalen Sonderrechte bleiben, etwa nach einer Beitragserhöhung (Beitrag steigt) oder nach einem Schaden.
- Wer zahlt den Beitrag bis dahin?
- Der Vertrag gehört zum Nachlass, die Beiträge sind Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Die Erben schulden sie bis zum Vertragsende.
Quellen, abgerufen am 6. November 2026: § 15 FZV; GDV, AKB 2015 (Stand 13.10.2026); § 11 VVG. Kein Rechtsrat.
Für deinen Fall sind außerdem SF-Klasse mitnehmen, Kündigungsfrist: ein bis drei Monate und Kfz-Versicherung wechseln: die Reihenfolge relevant.
Für deinen Fall sind außerdem Kündigung abgelehnt relevant.