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ADAC-Mitgliedschaft kündigen

Die ADAC-Mitgliedschaft kündigst du laut ADAC in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Beitragsperiode. Das offizielle Formular nennt außerdem die Online-Kündigung und den Versand per E-Mail. Die ADAC Autoversicherung ist davon getrennt.

Aktualisiert am . Redaktion: Klugscheißerei. So arbeiten wir

Welche Frist der ADAC nennt

Auf seiner Kündigungsseite beschreibt der ADAC die Beitragsperiode als einen Zeitraum von zwölf Monaten, der mit der Fälligkeit des Beitrags beginnt. Die Kündigung muss drei Monate vor dem Ende dieser Periode beim ADAC sein. Prüfe deshalb zuerst in deinem Mitgliedskonto oder in der Beitragsinformation, an welchem Tag die aktuelle Periode endet. Ein allgemeines Kalenderdatum wie der 30. November gilt für die Mitgliedschaft nicht automatisch.

Der ADAC nennt Textform als zulässige Form und stellt ein Online-Formular bereit. Auf der offiziellen Seite wird außerdem die E-Mail-Adresse service@adac.de genannt. Speichere nach dem Absenden die Eingangsbestätigung und das dort angezeigte Enddatum. Eine Kündigung über ein fremdes Portal kann zusätzliche Kosten auslösen, die der ADAC laut eigener Information nicht übernimmt.

Die Mitgliedschaft ist nicht dieselbe Vereinbarung wie eine Kfz-Versicherung. Wenn du auch die ADAC Autoversicherung beenden willst, brauchst du dafür die Versicherungsnummer und die Frist aus der Police. Ein Schutzbrief oder eine Mitgliedschaft ersetzt keine Haftpflicht. Kfz-Versicherung nach Todesfall behandelt den Übergang nach dem Tod des Versicherungsnehmers.

Der ADAC ordnet die Mitgliedschaft damit über ihre Beitragsperiode und nicht über das Kalenderjahr. Übernimm das Ende aus deiner Beitragsinformation und speichere die Bestätigung des Eingangs. Die Mitgliedschaft und die Autoversicherung können am selben Tag enden, müssen aber in getrennten Erklärungen geprüft werden.

Bei einem Wechsel des Tarifs liest du deshalb nicht nur das Kündigungsdatum, sondern auch die neue Leistungsstufe in der Bestätigung. Der ADAC führt Mitgliedschaft und Autoversicherung getrennt. Wenn du beides beenden willst, legst du zwei Erklärungen und zwei Eingangsbestätigungen ab. So kannst du später nachvollziehen, ob nur die Clubleistung oder auch die Police beendet wurde.

Beispiel: Deine Beitragsperiode läuft vom 1. Oktober 2026 bis zum 30. September 2027. Die Kündigung muss spätestens am 30. Juni 2027 beim ADAC eingegangen sein, wenn die Drei-Monats-Frist eingehalten werden soll. Das Ende der Mitgliedschaft liegt dann am 30. September 2027.

So sicherst du den Zugang

  1. Suche Mitgliedsnummer und Ende der Beitragsperiode aus deiner ADAC-Unterlage heraus.
  2. Berechne den letzten Zugangstag drei Monate vor dem Ende der Periode.
  3. Nutze das offizielle ADAC-Formular oder sende die Erklärung in Textform an den vom ADAC genannten Weg.
  4. Bitte um Bestätigung mit Mitgliedschaftsende und bewahre sie zusammen mit deiner Erklärung auf.
  5. Kündige die Autoversicherung separat, falls du auch die Police wechseln möchtest.

Häufige Fragen

Kann ich jederzeit kündigen?
Die ordentliche Kündigung wirkt zum Ende der Beitragsperiode, wenn sie drei Monate vorher zugeht. Einen sofortigen Austritt nennt die geprüfte ADAC-Seite nicht als normalen Weg.
Reicht beim ADAC eine E-Mail?
Der ADAC nennt Textform und führt service@adac.de als E-Mail-Weg an. Bitte speichere die automatische Eingangsbestätigung.
Ist die ADAC Autoversicherung damit beendet?
Nein. Mitgliedschaft und Kfz-Versicherung sind getrennte Verträge. Für die Police brauchst du eine eigene Kündigung nach deren Bedingungen.
Was kostet ein Kündigungsportal?
Der ADAC weist darauf hin, dass Kosten eines Drittanbieters nicht von ihm übernommen werden. Das offizielle Formular ist der direkte Weg.

Nur den Plus-Anteil mit dem Euro-Schutzbrief abzulegen geht laut ADAC als Tarifwechsel noch bis einen Monat vor Ende der Beitragsperiode, wie der Text zum ADAC Schutzbrief zeigt.

Quellen, abgerufen am 6. November 2026: ADAC, Mitgliedschaft kündigen; ADAC, Mitgliedschaft; § 11 VVG; GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung. Kein Rechtsrat.